PKV für Studenten

Als Student ist nicht nur eine Mitgliedschaft in der Familienversicherung, sondern auch der eigenstände Abschluss einer Krankenversicherung möglich, der sowohl in der gesetzlichen als auch in der privaten Krankenversicherung erfolgen kann. Wer in jungen Jahren bisher bei seinen Eltern in der Familienversicherung mitversichert war, der kann zum Studienantritt eine Befreiung aus der gesetzlichen Krankenversicherung beantragen und ist damit frei für den Beitritt in eine private Krankenversicherung. Für die Befreiung gilt eine Frist von drei Monaten nach Studienantritt. Mitunter kann je nach vorhandenem Familientarif jedoch auch eine Frist vorhanden sein, die einen Austritt zu Studienbeginn verwehrt. Hier muss in der Regel das Ende der Familienversicherung abgewartet werden, welches meist bei einem Alter von 25 Jahren liegt, so dass sich hier erst zum Ende des Studiums hin die Frage nach der Krankenversicherung stellt. Wer zu diesem Zeitpunkt jedoch noch langfristig weiter studiert, der kann sich ebenso für die private Krankenversicherung entscheiden, muss sich jedoch gemäß § 8 Abs. 2 Sozialgesetzbuch V sicher sein, dass er die Beiträge für die private Krankenversicherung auch für den Rest des Studiums tragen kann. Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist für die Zeit des Studiums vollständig ausgeschlossen. Erst mit dem Übergang in das Berufsleben können PKV Studenten wieder zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln.PKV für Studenten

Die Beiträge für PKV Studenten können meist deutlich über den Beiträgen liegen, die Studenten in der gesetzlichen Krankenversicherung zu tragen haben. Dies ist natürlich dem Leistungsumfang der privaten Krankenkasse geschuldet, der dem Patienten viele Vorteile bringt. Wer häufig zum Arzt geht, der sollte bedenken, dass in Zeiten schrumpfender Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen immer mehr aus privater Hand gezahlt werden muss. Begonnen bei der Praxisgebühr und durchaus nicht endend bei einzelnen Leistungen, sollten die Kosten nicht nur anhand der Beitragshöhe für die PKV Studenden festgemacht werden. Hier empfiehlt sich eventuell sogar ein persönlicher Vergleich, der sich durch einen unabhängigen Berater erzielen lässt.

Entgegen der Praxis der gesetzlichen Krankenversicherung ist es bei Studenten nicht möglich, deren Kinder beitragsfrei mitzuversichern. Ist eine derartige Situation gegeben, so fällt dieser Punkt meist schnell die Entscheidung darüber, ob die zukünftige Versicherungszugehörigkeit in der privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung vollzogen wird.

Für den Studenten bietet die Zugehörigkeit in eine private Krankenversicherung dann einen Vorteil, wenn der PKV Student absehen kann, dass er auch in Zukunft privat krankenversichert sein wird. Wer sich daher frühzeitig für die Zugehörigkeit in die PKV entscheidet, der rutscht automatisch in eine niedrigere Beitragsklasse rein und muss sich später über eventuelle Zutrittsbarrieren keine Sorgen mehr machen. Im Alter wird es dahingehend immer schwieriger bzw. teilweise unmöglich, Zugang in eine private Krankenversicherung zu finden.

Ist eine eventuelle Krankenvorgeschichte vorhanden, so kann der Zugang vollständig versagt bleiben und somit auch die umfassenden Leistungen der privaten Krankenversicherung. Wer dann noch über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, der zahlt generell viel in die gesetzliche Krankenversicherung ein, erhält aber wenig an Leistungen zurück. Der Wechsel in die PKV wäre dann wünschenswert, jedoch nicht mehr möglich. Mit einer PKV für Studenten entscheidet man sich somit frühzeitig für eine umfassende Absicherung – auch wenn dies stets in der Hoffnung auf die eigene Gesundheit und im Verdrängen von eventuellen Krankheiten geschieht, so bietet die PKV Studenten im Ernstfall genügend Sicherheit.

Beitrag zur Krankenversicherung

Die private Krankenversicherung berechnet Ihren Beitrag – anders als die gesetzliche Krankenkasse, die ihre Beiträge einkommensabhängig berechnet – nach den individuellen Kriterien/ Merkmalen und Versicherungswünschen des jeweiligen Versicherten.beitrag für die private krankenversicherung

Entscheidende Merkmale für den Beitrag in der privaten Krankenversicherung

Das Geschlecht des zu Versichernden – Mann oder Frau – Frauen zahlen höhere Beiträge als Männer, was daran liegt, das Frauen eine höhere Lebenserwartung haben und die Risikoeinstufung für Frauen anders gewichtet wird – Stichwort Schwangerschaften.

Das Eintrittsalter – in welchem Alter treten Sie der privaten Krankenversicherung bei –
früherer Eintritt in jüngeren Jahren zu günstigeren Beiträgen als
ein Beitritt zur privaten Krankenversicherung im gehobenem Alter zu erhöhten Konditionen.

Der allgemeine Gesundheitszustand – Je gesünder umso besser!
Sollten Sie Vorerkrankungen haben, kann der private Krankenversicherer Risikozuschläge verlangen, die Ihren Standardbeitrag erhöhen. Ebenso sind gestaffelte Leistungen möglich – dies bedeutet, der Versicherer zahlt Erstattungen für die betroffenen Bereiche nur bis zu genannten Höchstsummen für einen vorher definierten Zeitraum. Unter Umständen kann der Versicherer die Kosten für Behandlungen bestimmter Vorerkrankungen komplett ausschliessen (Leistungsausschluss).

Ihr Beruf/ Ihre Berufsgruppe – Je nach Beruf und Berufsgruppe sind Vergünstigungen (z.B. öffentlicher Dienst) oder auch Risikozuschläge möglich. Ihre individuelle Tarifauswahl – Chefarzt, Einzelzimmer oder Mehrbettzimmer im Krankenhaus, Selbstbeteiligungen und mehr –
Sie entscheiden selbst und stellen Ihr Leistungsportfolio individuell selbst zusammen – Sie beeinflussen durch Ihre individuelle Leistungsauswahl auch Ihren Beitrag.

Aber achten Sie nicht nur auf den günstigen Beitrag, sondern insbesondere auf Ihre individuellen Wünsche zur Absicherung Ihrer Gesundheit.

Beitragssteigerung in der privaten Krankenversicherung

Leider kann unter gewissen Umständen auch der Beitrag in der privaten Krankenversicherung steigen – dies sind einige mögliche Gründe:

  • allgemeine Kostensteigerungen
  • steigende Kosten der Behandlungen/ medizinische Weiterentwicklung kostet Geld,andere Entwicklung der Kosten innerhalb der Tarife – diese werden vorausberechnet, jedoch ist eine 100 prozentige Voraussage schwer möglich
  • Veränderungen an den Finanzmärkten und damit an den Kapitalanlagen der Gesellschaften (veränderte Zinssätze)
  • steuerliche Veränderungen
  • weniger Neukundengeschäft durch z.B. gesetzliche Veränderungen (Erhöhung der Eintrittsgrenzen zur privaten Krankenversicherung)
  • Veränderungen der Versichertengemeinschaft ( z.B. durch Kündigungen oder Ausscheiden nach Todesfall)

Stabile Beiträge in der privaten Krankenversicherung

Um die Beiträge zur privaten Krankenversicherung langfristig auf einem möglichst gleich bleibendem Niveau zu halten, gibt es die sogenannten Altersrückstellungen. Die im Beitrag enthaltenen Altersrückstellungen sind gesetzlich vorgeschrieben und sollen möglichst starken Beitragserhöhungen im Alter entgegenwirken.

Aber auch der Anfangs junge Bestand der Tarife wird älter, dies wiederum bedeutet, die Kosten steigen. Achten Sie bei der Auswahl des geeigneten Tarifes und des Versicherers auch darauf, wieviele Tarife der Versicherer anbietet. Wichtig für die Wahl Ihres PKV-Tarifes ist die Beitragsstabilität – lassen Sie sich dementsprechend von den Experten beraten. Durch einen entsprechenden Vergleich der Beiträge und des Leistungsportfolios finden Sie Ihre individuell auf Sie zugeschnittene private Krankenversicherung.

Bedenken Sie, das die Entscheidung für Ihre private Krankenversicherung nicht nur vom zunächst günstigen Beitrag abhängt, sondern von Ihren individuellen Absicherungswünschen im Krankheitsfall. Die Entscheidung für die private Krankenversicherung ist eine Entscheidung, die nicht einfach wieder rückgängig gemacht werden kann.

Überlegen Sie in Ruhe, wie Ihre langfristige Lebensplanung aussieht und sprechen Sie über alle wichtigen Punkte mit den Experten für die private Krankenversicherung in einem persönlichem Beratungsgespräch. Nur so findet sich Ihre passende, auf Sie zugeschnittene Krankenversicherung, mit der Sie zufrieden sind und entsprechend Ihrer Vorstellungen abgesichert sind.

Entwicklung der Kosten in der PKV

Ganz gleich ob gesetzlich oder privat krankenversichert, von den Kostensteigerungen im deutschen Gesundheitswesen sind gesetzlich- als auch privat-Versicherte betroffen.Etliche Milliarden Euros werden für ambulante und stationäre Arztleistungen, Medikamente und Hilfsmittel sowie für Vorsorgeuntersuchungen und weitere Bereiche ausgegeben – Tendenz der Kostenentwicklung in der PKV sind weiterhin ansteigend.

Wodurch nun werden die Kostensteigerungen in den Kassen beeinflusst?

Zunächst die Struktur der Versicherten, also der Gesamtbevölkerung: der Altersdurchschnitt steigt stetig an durch die höhere Lebenserwartung.Entwicklung der Kosten in der PKV

Dem gegenüber steht aber eine stetig fallende Geburtenquote: diese zwei Faktoren kombiniert sorgen für die schwierige Finanzierungssituation im Gesundheitswesen – mehr Alte, aber weniger junger Nachwuchs sorgt für diese Unausgeglichenheit der Beitragszahler.

Hinzu kommt die problematische wirtschaftliche Gesamtlage, bedingt auch durch höhere Arbeitslosenzahlen – dies bringt ebenso weniger Beiträge für die Kassen. Es gibt aber auch Kostensteigerungen, die auf positive Aspekte zurückzuführen sind:

Moderne Behandlungsmethoden die vor Jahren undenkbar waren sind heute möglich und verhelfen vielen Patienten zu einem neuen, unbeschwertem Leben – als Beispiel sind hier Operationen insbesondere am Herzen genannt. Diese Vorteile sind aber natürlich mit steigenden Kosten verbunden.

Präventionsmaßnahmen der KV´s, durch die Versicherte zum Beispiel Bonuspunkte generieren können, sorgen natürlich für gesundheitliche Vorteile für die Versicherten – genannt seien hier der Nichtraucherbonus, Teilnahme an sportlichen Programmen, gesundes Gewicht durch gesunde Ernährung und vieles mehr – aber alle Maßnahmen werden über die Beiträge mitfinanziert, was ebenso für steigende Kosten sorgt.

Die Kostenunterschiede zwischen der privaten und der gesetzlichen KV

Solidarprinzip in der gesetzlichen Krankenkasse versus Anwartschaftsdeckungsverfahren in der privaten Krankenversicherung:

Die Beitragshöhe der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) hängt vom Einkommen des Versicherten ab und wird prozentual berechnet – nicht aber entsprechend der Leistungen, die gesetzlich festgelegt sind. Der Beitrag der GKV wird im Umlageverfahren erhoben, die Kosten eines laufenden Jahres werden durch die Beiträge des Jahres finanziert – soweit es reicht! Altersrückstellungen werden in der GKV nicht gebildet, lediglich eine gesetzliche Rücklage.

Davon unterscheidet sich die Private Krankenversicherung (PKV)

sie berechnet für jeden Versicherten einen eigenen, individuellen Beitrag – dieser richtet sich nach den persönlichen Merkmalen des Versicherten sowie seinen persönlich gewünschten Leistungsmerkmalen (Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss, Tarifauswahl, sonstige Leistungsmerkmale wie u.a. Selbstbeteiligungen, Heilkostenerstattungen, Einzel- oder Mehrbettzimmer bei stationärer Unterkunft etc.)

Im Anwartschaftsdeckungsverfahren werden die Beiträge für die gesamte Lebensdauer geplant. Der Beitrag ist somit zu Beginn eigentlich höher als er sein müsste, dadurch wird aber durch die Differenz eine Altersrückstellung gebildet. Diese Altersrückstellungen werden verzinslich angelegt und helfen, höhere Aufwendungen zu decken.

Ein weiterer wesentlicher Unterschied ist, das die jungen Versicherten in der PKV nicht die Alten finanzieren, da diese Ihre eigenen Altersrückstellungen bilden. Die Maßnahmen der GKV sind Beitragserhöhungen sowie Leistungskürzungen.

Aber sorgen diese Maßnahmen in den gesetzlichen Kassen zu langfristiger Finanzierbarkeit? Zusatzbeiträge deuten darauf hin, das es nicht so ist! Was lässt sich also tun, um der stetigen Kostensteigerung zu entkommen? Ist nun ein Wechsel der gesetzlichen Kasse für Sie persönlich vorteilhaft? Oder sollte gar der Wechsel aus der GKV in die PKV für Sie möglich als auch finanziell sinnvoll sein?

Durch unseren Service helfen wir Ihnen, den geeigneten regionalen Ansprechpartner für die private Krankenversicherung zu finden.
In einem persönlichem Gespräch erläutert Ihnen der Experte, welche Möglichkeiten bestehen. Prüfen Sie, ob für Sie eine PKV möglich ist und welche Vorteile diese Ihnen bringt.

PKV während der Arbeitslosigkeit

Auch Versicherte der privaten Krankenversicherung sind vor Arbeitslosigkeit nicht geschützt. Was ist zu tun, welche Möglichkeiten haben Privatversicherte, die vor dem Weg zum Arbeitsamt stehen? Vor allem gilt, nicht resignieren – es findet sich immer ein Weg – denn für jede Tür die zugeht, geht eine andere Tür auf! Bevor Sie voreilige Schritte unternehmen und Ihre private Krankenversicherung kündigen, sprechen Sie mit Ihrem Experten für die private Krankenversicherung, den es kann Lösungen geben.PKV bezahlen bei Arbeitslosigkeit

Privat versichert und arbeitslos geworden – was ist zu tun, welche Optionen bestehen?

Bedenken Sie, das durch Gesetzesänderungen auch Ihre Ansprüche zur Übernahme der Beiträge zur Krankenversicherung variieren können – informieren Sie sich immer aktuell bei den Arbeitsagenturen und auch auf jeden Fall bei Ihrem Experten für die private Krankenversicherung/ Ihrer Versicherungsgesellschaft! Achtung – beenden Sie die PKV gänzlich, verlieren Sie auch die bis dahin angesammelten Altersrückstellungen in Ihrer privaten Krankenversicherung! Eine spätere Rückkehr ist möglicherweise schwierig bis unmöglich geworden – das Eintrittstalter ist höher, dementsprechend auch der Beitrag und der persönliche Gesundheitszustand muss erneut einer Prüfung standhalten!

Welche Möglichkeiten bestehen, die private Krankenversicherung zu erhalten?

Fragen Sie Ihren persönlichen Experten nach Möglichkeiten, Ihre private Krankenversicherung ruhen zu lassen – zahlen Sie während dieser Zeit keine Beiträge und erhalten Sie sich Ihren aktuellen Gesundheitsstatus. Ihr Berater kann Sie zu Möglichkeiten hierzu genauestens informieren. Fragen Sie nach Anwartschaftsversicherungen – diese ermöglichen Ihnen eine spätere Rückkehr in die private Krankenversicherung. Hier wird unterschieden zwischen großer und kleiner Anwartschaft. Der Beitrag hierzu beträgt je nach Auswahl nur einen Bruchteil des normalen Beitrages zur PKV, ermöglicht Ihnen aber die Rückkehr in die private Krankenversicherung, gegebenenfalls sogar zu gleichen Konditionen wie bisher! Einzelne Modalitäten hierzu besprechen Sie bitte ausführlich mit Ihrem Berater oder Ihrer Versicherungsgesellschaft.

Privat Versicherte bleiben seit der Gesundheitsreform 2007 bei Arbeitslosigkeit auch privat versichert – laut Sozialgesetzbuch (SGB) übernehmen die Arbeitsagenturen die Beiträge zur privaten Krankenversicherung. Allerdings werden die Sätze der gesetzlichen Krankenkassen zugrunde gelegt, was bedeuten kann, das ein Teil der Beiträge zur privaten Krankenversicherung nicht abgedeckt wird durch die Arbeitsagentur und Sie die Differenz selbst tragen müssen. Hier haben gesetzlich Versicherte einen Vorteil, wenn man dieses den als Vorteil bewerten möchte.

Fragen Sie Ihren Berater nach dem sogenannten Basistarif in Ihrer privaten Krankenversicherung! Geringere Leistungen wie zum Beispiel der Wegfall von Chefarztbehandlung oder stationäre Unterbringung im Mehrbett- statt im Einzel- oder Zweibett-Zimmer bedeuten auch gleichzeitig geringere Beiträge zu Ihrer privaten Krankenversicherung. Können Sie gegebenenfalls Ihren Tarif abspecken? Auf welche Leistungen könnten Sie möglicherweise verzichten? Sofern Hilfsbedürftigkeit besteht, indem die Einnahmen durch das Arbeitslosengeld 1 unter dem Regelsatz des Arbeitslosengeldes 2 liegen ( Hartz-IV-Regelsatz ), kann der Beitrag zum Basistarif halbiert werden – genaue Voraussetzungen regelt das Sozialgesetzbuch (SGB) sowie das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Weitere detailierte und aktuelle Informationen bekommen Sie durch Ihren Berater und die Arbeitsagenturen.

Was kann man tun im Falle kurzfristiger Arbeitslosigkeit?

Bedenken Sie, das Sie auch im Falle von Arbeitslosigkeit die Beiträge für jedes versicherte Familienmitglied zahlen müssen – prüfen Sie mit Ihrem Berater die Wechselmöglichkeiten in andere Tarife. Überlegen Sie genau, ob Sie die Zeit nicht überbrücken können und wollen, damit Sie Ihren Privatschutz erhalten können. Für Singles oder Doppelverdiener ist dies oft eine einfachere Lösung als für Familien, die von der Problematik Arbeitslosigkeit betroffen sind..PKV während der Arbeitslosigkeit

In jedem Fall lassen Sie sich zur aktuellen Rechtslage von ihrem Berater, Ihrer Versicherungsgesellschaft und den Arbeitsagenturen beraten!

Private Krankenversicherung Basistarif

Seit dem 01.01.2009 wird von allen privaten Krankenversicherungsanbietern ein gesetzlich vorgeschriebener Basistarif angeboten. Der Basistarif ist von der Leistungsstruktur gleichzusetzen mit der gesetzlichen Krankenkasse – insbesondere deshalb, weil es im Gegensatz zu den normalen Tarifen in der privaten Krankenversicherung keine Ablehnung zur Aufnahme in den Basistarif gibt, sofern die persönlichen Voraussetzungen gegeben sind. Risikozuschläge und/ oder Leistungsauschlüsse gibt es dann im Basistarif nicht.

Informationen zum Basistarif in der PKV

Die Beitragsgestaltung im Basistarif schafft Voraussetzungen, unter denen auch finanziell schwächere Versicherte eine Chance auf günstigere Tarife haben. Der Basistarif der PKV kostet bei allen Versicherern maximal ca. 570,- Euro Monatsbeitrag ( Beispiel 2009 ). Dies ist angepasst an den entsprechenden Höchtbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Wie in der privaten Krankenversicherung müssen Familienmitglieder gegebenenfalls eigenständig versichert werden. Eine unabhängige Beratung zeigt Ihnen hier die Möglichkeiten auf, lassen Sie sich persönlich individuell beraten. Im Falle einer Hilfsbedürftigkeit kann der Beitrag halbiert werden und wird dann ggf. auch von den entsprechenden Trägern finanziert. Dadurch bekommen Ältere, kranke Menschen oder Geringverdiener eine Möglichkeit sich weiterhin privat zu finanzierbaren Konditionen zu versichern.

Tarifvarianten für Beihilfeberechtigte sind ebenso vorgesehen wie Basistarife für Kinder und Jugendliche. Eine Besonderheit ist die Möglichkeit, eine ergänzende Krankheitskostenabsicherung parallel zum Basistarif abzuschließen.

Für wenn ist der Basistarif ursprünglich gedacht?

Privat-Versicherte mit Verträgen die vor dem 01.01.2009 abgeschlossen wurden, können unter bestimmten Bedingungen, insbesondere im Falle finanzieller Hilfsbedürftigkeit, oder ab Beendigung des 55. Lebensjahres in den Basistarif des jeweiligen Unternehmens wechseln.
Nichtversicherten Personen die zuletzt aber in der PKV versichert waren, gibt der Basistarif die Chance, wieder versichert zu sein. Der für diesen Personenkreis vorher angebotene Standardtarif wurde am 01.01.09 in den Basistarif eingegliedert. Es besteht seitdem für Personen, die nicht versichert sind und aber der privaten Krankenversicherung zuzuordnen sind eine Krankenversicherungspflicht. Dies soll dem allgemeinen Kostenrisiko der Gesamtheit vorbeugen als auch den Einzelnen schützen. Man kann zusammenfassend sagen, das insbesondere Ältere, Kranke und Personen mit sehr geringen Einkünften die möglichen Beitragserhöhungen in der Krankenversicherung durch den Wechsel in den Basistarif ein wenig mildern könnten – diese Personengruppen sollen dadurch entlastet werden.

Nicht jeder Wechselwillige kann in den Basistarif

Ein Wechsel in einen Basistarif eines anderen Versicherers war für Privatversicherte mit Verträgen die vor dem 01.01.09 abgeschlossen wurden nur bis zum 30.09.09 möglich. Haben Sie in dieser Zeit in einen Basistarif eines anderen Versicherers also gewechselt, können Versicherte nach eineinhalb Jahren in wiederum andere Tarife des neuen Versicherers wechseln. Aber Achtung – der sogenannte Kontrahierungszwang, die Pflicht Versicherte aufnehmen zu müssen – besteht dann nicht!

Altersrückstellungen zum Schutz vor hohen Beiträgen

Einfach gesagt bilden die Gesellschaften Altersrückstellungen für die erhöhten Kosten im Alter – junge Versicherte zahlen theoretisch entsprechend Ihres aktuellen Risikos zu hohe Beiträge, dies wiederum fängt aber die Kosten im Alter auf. So werden die Kosten gleichmässiger über den gesamten Lebenszyklus verteilt.

Was aber, wenn die Versicherungsgesellschaft gewechselt werden soll? Seit der Gesundheitsreform 2009 hat sich einiges geändert. Privat-Versicherte mit Neu-Verträgen ab 01.01.09 können die Altersrückstellungen des jeweiligen Vertrages nun mitnehmen – allerdings nur begrenzt bis zum Umfang des Basistarifes. Sieht Ihr Versicherungstarif höhere Leistungen vor und Sie haben dadurch höhere Altersrückstellungen, ist es möglich diesen Anteil in eine Zusatzversicherung beim Alt-Versicherer einzubringen. Dies kann durchaus interessant sein, lassen Sie sich ausführlich beraten.

Wer aber aus Kostengründen seinen Versicherungstarif überdenkt, muss nicht gleich in den Basistarif wechseln. Entweder es gibt bei Ihrem Versicherer Angebote die Ihren Absicherungswunsch abdecken zu anderen Kostenstrukturen oder Sie verringern Ihren Leistungskatalog entsprechend – die klassische Chefarztbehandlung oder das 1-/2-Bettzimmer wird hier oft zuerst genannt. Wenn Sie aber bereits Rentner sind, informieren Sie sich über den Standardtarif für Rentner – dieser kann interessant sein, da er auch Vorteile für Ehepartner bieten kann. Ein Wechsel in andere Tarife Ihres Versicherers bedeutet auch, Ihre Altersrückstellungen werden komplett mitgenommen.

Lassen Sie sich ausführlich und persönlich beraten – nur so finden Sie eine für Sie passende individuelle Lösung die Ihren Anforderungen entspricht.