Krankenzusatzversicherung

Die Krankenzusatzversicherung – Privatpatient trotz gesetzlicher Krankenkasse

Die Krankenzusatzversicherung ist für viele Menschen die einzige Möglichkeit, beim Arzt als Privatpatient anerkannt zu werden. Mittlerweile gibt es eine solche Krankenzusatzversicherung für viele einzelne Bereiche im Gesundheitswesen, darunter unter anderem die Brillen-, die Zahnzusatz- oder die ambulante Zusatzversicherung. Bei diesen privaten Krankenzusatzversicherungen erhalten die Patienten die Möglichkeit, sich vom Arzt wie ein Privatpatient behandeln zu lassen. Die Abrechnung erfolgt direkt mit dem Patienten, der seine Rechnungen dann bei der privaten Krankenzusatzversicherung einreichen und die Kosten erstattet bekommen kann.

Es werden dabei sämtliche entstehenden Kosten übernommen, abzüglich der bereits von der gesetzlichen Krankenkasse gezahlten Leistungen. Dabei können die Versicherten viele Vorteile genießen. So werden, je nach Art der privaten Krankenzusatzversicherung, verschiedene Leistungen mit übernommen. Darunter finden sich Kosten für den Heilpraktiker, für den Zahnersatz oder die Brille. Gerade für Sehhilfen zahlen die gesetzlichen Krankenkassen heute gar nicht mehr. Sie müssen vollständig aus eigener Tasche bezahlt werden. Wer aber nun nicht gerade das günstigste Gestell, das oftmals auch so günstig aussieht, wie es ist, auswählt, muss mit mehreren Hundert Euro für eine Sehhilfe rechnen. Die private Krankenzusatzversicherung übernimmt diese Kosten. Regelmäßig werden neue Sehhilfen etwa nach zwei Jahren erstattet.Krankenzusatzversicherung

Die Zahnzusatzversicherung

Auch bei der Zahnzusatzversicherung erhalten gesetzlich Versicherte viele Vorteile. Je nach Tarifgestaltung kann die private Zahnzusatzversicherung beispielsweise eine professionelle Zahnreinigung übernehmen. Ebenfalls ergeben sich Vorteile beim Zahnersatz. Dieser wird von den gesetzlichen Kassen nur mit einem Pauschalbetrag abgegolten, der zugezahlt wird. Der Pauschalbetrag errechnet sich auf der einfachsten, aber effektiven Methode des Zahnersatzes. Zwar können Patienten auch eine qualitativ hochwertigere Lösung in Anspruch nehmen, doch steigt damit nicht der Anteil an Kosten, die die Kasse übernimmt.

Wer eine private Zahnzusatzversicherung abschließt, kann den Betrag aufstocken. 50, 80, sogar 100 Prozent Kostenerstattung sind möglich. Dabei werden die tatsächlich anfallenden Kosten berücksichtigt, nicht jedoch ein Pauschalbetrag. Jedoch sollten sich Versicherte darüber im Klaren sein, dass die Zahnzusatzversicherung oftmals eine Klausel enthält, die bestimmte Wartezeiten vorschreibt. Soll vor Ablauf dieser Wartezeiten ein Antrag auf Kostenerstattung für Zahnersatz gestellt werden, kommen Patienten damit meist nicht durch.

Warum Sie durch die private Krankenversicherung VIP-Status bekommen

Die private Krankenversicherung gilt gemeinhin als bessere Variante, im Gegensatz zur gesetzlichen Versicherung. Insbesondere der so genannte VIP-Status zieht viele in die private Krankenversicherung. Grund ist einfach der, dass Ärzte höhere Beträge abrechnen können, wenn sie Privatpatienten versorgen. Im krassen Beispiel kann das Ganze einfach dargestellt werden: Wird ein Pauschalbetrag im Quartal von 20 Euro für einen Kassenpatienten gezahlt, kann der Arzt Glück haben. Mit nur einer Untersuchung erhält er 20 Euro. Er kann aber auch Pech haben und der Patient erscheint wöchentlich in der Sprechstunde. Für insgesamt 12 Untersuchungen stehen in diesem Beispiel dann immer noch 20 Euro zur Verfügung. Das entspricht 1,66 Euro pro Untersuchung.

Bei Privatpatienten werden alle 12 Untersuchungen einzeln abgerechnet. Der Arzt erhält somit ein deutlich besseres Einkommen und wird Privatpatienten deshalb bevorzugt behandeln. Aufgrund der enorm niedrigen Pauschalen, die für gesetzlich Versicherte bezahlt werden, kann man diese Vorgehensweise auch den Ärzten nicht verdenken, wenngleich damit eine Ungerechtigkeit in der Gesellschaft entsteht, die ihresgleichen sucht.

Bevorzugte Behandlung und Termine

Des Weiteren erhalten Privatpatienten aufgrund der verbesserten Abrechenbarkeit schneller einen Termin für aufwändige Untersuchungen, wie etwa eine Röntgenuntersuchung, eine Mammographie oder ähnliches. Dies ist aus Sicht der Ärzte verständlich, denn sie müssen so rechnen, dass sie ihre Kosten tragen können. Deshalb werden kurzfristige Termine für Privatpatienten freigehalten, während Kassenpatienten mitunter bis zu einem halben Jahr warten müssen.

Schuld an dieser Ungerechtigkeit sind allerdings die Pauschalbeträge, die in der GKV gezahlt werden können. Sowohl Ärzte handeln nur nach den wirtschaftlichen Grundprinzipien, als auch privat Versicherte. Denn sie wollen ihre Gesundheit erhalten können, was in der gesetzlichen Krankenversicherung in einigen Fällen nur unter erschwerten Bedingungen möglich wird.

Die private Krankenversicherung bietet in diesem Bereich einen nicht zu unterschätzenden Vorteil. Denn die Vorzugsbehandlung steht nicht nur dafür, dass man sich schneller untersuchen lassen kann, sondern genauso für bessere Chancen auf frühzeitige Erkennung von Krankheiten.

Im Übrigen können Privatpatienten selbst entscheiden, wie sehr die Vorzugsbehandlung bei ihnen greift. In den meisten privaten Krankenversicherungen wird von vornherein gefragt, ob eine bevorzugte Behandlung beim Arzt gewünscht ist. Ist dies der Fall, darf der Arzt sogar einen noch höheren Beitrag abrechnen, meist bis zum 3,5-, statt dem 2,3-fachen.