Der Basistarif für die Krankenversicherung

Der Basistarif – diese Sicherheit haben Sie

Der Basistarif für die private Krankenversicherung ist für viele Menschen das Nonplusultra, wenn es um die Absicherung der Krankheitskosten geht. Seit dem 01.01.2009 besteht sogar eine gesetzlich verankerte Pflicht, sich in einer Krankenversicherung abzusichern. Da vielfach den einst privat versicherten Personen der Zutritt zur gesetzlichen Krankenversicherung verwehrt wurde, entstand der Basistarif in der privaten Krankenversicherung. Er sagt im Grunde genommen nichts anderes aus, als dass sämtliche Leistungen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung gewährt werden, auch im Basistarif der privaten Krankenversicherung übernommen werden.

Die Kosten sind beim Basistarif auf die Höchstbeiträge der gesetzlichen Krankenversicherung begrenzt. Höhere Beiträge sind nicht möglich. Der Basistarif der privaten Krankenversicherung muss auch dann gewährt werden, wenn bereits Krankheiten bestehen oder eine chronische Erkrankung vorliegt. Ebenfalls dürfen keine Risikozuschläge vereinbart werden. Genauso wenig dürfen Leistungen im Basistarif ausgeschlossen werden. Damit sind einige Vorteile für all jene Personen entstanden, die keine andere Möglichkeit mehr hatten, sich zu versichern.Basistarif der PKV

Nachteile beim Basistarif in der privaten Krankenversicherung

Natürlich bietet der Basistarif der privaten Krankenversicherung auch Nachteile. Diese sind beispielsweise in den geringen Leistungen zu sehen, die lediglich denen der gesetzlichen Kassen entsprechen. Ebenfalls bleiben keinerlei Gestaltungsmöglichkeiten beim Basistarif, so dass eine individuelle Tarifwahl, wie sie bei der herkömmlichen privaten Krankenversicherung möglich ist, nicht gegeben ist.

Nachteil Bindungsfrist

Ein weiterer Nachteil beim Basistarif ist die Bindungsfrist. Nach Abschluss des Tarifs müssen Versicherte mindestens 18 Monate lang im Basistarif verharren. Ein Wechsel in einen höheren Tarif ist erst im Anschluss möglich. Dabei ergibt sich das Problem, dass das Eintrittsalter automatisch höher ausfällt und evtl. bereits einige Krankheiten bestehen, so dass die Beiträge steigen werden.

Dennoch ist der Basistarif der privaten Krankenversicherung sinnvoll, einfach schon deshalb, weil er es ermöglicht, überhaupt eine Krankenversicherung abzuschließen, selbst wenn keine Chance mehr auf die Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung besteht. Zudem ergibt sich eine recht kostengünstige Möglichkeit ohne Ausschlüsse durch den Basistarif, eine Sicherheit, die privat Versicherte bisher nicht erfahren haben.

Ihre Fragen und unsere Antworten zur privaten Krankenversicherung

Wer kann sich privat versichern?

Alle Arbeitnehmer, deren Einkommen bereits das dritte Jahr in Folge die Beitragsbemessungsgrenze überschreitet, können sich in der privaten Krankenversicherung absichern. Gleiches gilt Freiberufler, Künstler und Selbstständige, wobei deren Einkommen nicht über der Beitragsbemessungsgrenze liegen muss. Ebenfalls können sich Beihilfeberechtigte in der privaten Krankenversicherung versichern, dazu zählen Beamte, Richter und Bundestagsabgeordnete.

Bietet die private Krankenversicherung Vorteile?

Neben den günstigeren Tarifen für junge und gesunde Menschen bietet die private Krankenversicherung einen deutlich umfangreicheren Leistungskatalog. Außerdem werden privat Versicherte beim Arzt bevorzugt behandelt, es gibt Kostenerstattungen für Brillen und Zahnersatz, die erheblich höher, als bei der gesetzlichen Kasse sind.

Wann lohnt sich die private Krankenversicherung?

Die private Krankenversicherung lohnt sich in erster Linie für junge und gesunde Menschen. Auch Personen, die ein überdurchschnittlich hohes Einkommen haben, werden mit der privaten Krankenversicherung einen günstigeren Schutz erhalten. Kinderlose Menschen und Selbstständige sind ebenfalls in der privaten Krankenversicherung bestens aufgehoben.

Welche Leistungen sollten in der privaten Krankenversicherung enthalten sein?

Bei der Wahl der Leistungen sind Sie alleine auf sich gestellt, Sie können entscheiden, was sie von Ihrer privaten Krankenversicherung erwarten und welchen Betrag Sie dafür zu zahlen bereit sind. In jedem Fall sollte die Kostenerstattung für Sehhilfen im Tarif enthalten sein, sowie ein angemessener Zuschuss für den Zahnersatz. Das Krankentagegeld ist insbesondere für Selbstständige von Bedeutung, die im Krankheitsfall keine Lohnfortzahlung erwarten dürfen. Des Weiteren sollte eine Beitragsrückerstattung bei Nichtinanspruchnahme der Leistungen vereinbart werden. Eine Selbstbeteiligung kann den monatlichen Beitrag senken und sollte im Rahmen der eigenen finanziellen Möglichkeiten ebenfalls vereinbart werden.

Wonach richtet sich die Beitragshöhe in der privaten Krankenversicherung?

Die Höhe der Beiträge richtet sich in erster Linie nach dem Eintrittsalter und dem Gesundheitszustand. Weiterhin beeinflussen die gewählten Leistungen die Höhe der Beiträge.

Wie erfolgt die Kostenerstattung?

Als privat Versicherter erhalten Sie vom Arzt eine Rechnung, die Sie bezahlen müssen. Sie können diese Rechnung direkt bei der privaten Krankenversicherung einreichen, die sie dann innerhalb weniger Tage an Sie erstatten wird. Sinnvoll ist es, bei einer Selbstbeteiligung erst einmal die Rechnungen des Jahres abzuwarten, um auf diese Weise zu sehen, ob man darüber hinaus kommt. Deshalb werden viele Rechnungen erst am Jahresende eingereicht und erstattet.

Können gesetzlich Versicherte von der privaten Krankenversicherung profitieren?

Wer aufgrund des Einkommens oder der Tätigkeit gesetzlich versichert ist, kann mit Hilfe einer privaten Zusatzversicherung in einigen Bereichen die Kostenerstattungen erhöhen. Hierfür fallen jedoch auch zusätzliche Kosten an.

Ist der Wechsel zurück in die gesetzliche Versicherung möglich?

Diese Frage lässt sich nicht ganz einfach beantworten. Grundsätzlich können Sie nur in die gesetzliche Kasse zurück, wenn Sie wieder unter die Beitragsbemessungsgrenze fallen. Dabei dürfen Sie nicht älter als 55 Jahre sein. Sobald Sie dieses Alter überschritten haben, ist eine Rückkehr nur im Rahmen einer Familienversicherung, etwa über Ihren Partner möglich.