Krankenversicherungen für Beamte
Die Arbeitgeber, bzw. Dienstherren für Beamte, Beamtenanwärter und Angestellte im öffentlichen Dienst – also Bund, Länder und Kommunen – übernehmen die sogenannte Fürsorgepflicht im Krankheitsfall (auch Vorsorgeuntersuchungen, Geburten etc.) gegenüber Ihren Beamten.
Beihilfeberechtigung und die Krankenversicherungen für Beamte
Diese vom Bundesland, Familienstand (verheiratet, Kinder oder Single),
aktuellem Dienstverhältnis sowie den ggf. zu berücksichtigenden Familienmitgliedern abhängige Beihilfe für Beamte beträgt 50 bis 80 Prozent für beihilfefähige Aufwendungen. Die verbleibende Differenz muss von den Beamten selbst getragen werden oder kann über eine private oder gesetzlicheVersicherung abgedeckt werden.
Ändert sich der Satz der Beihilfeberechtigung, z.B. durch Heirat, muss die private/ gesetzliche Krankenversicherung entsprechend angepasst werden – insgesamt darf nicht mehr als 100 Prozent der Kosten abgesichert sein.
Welche Aufwendungen sind beihilfeberechtigt?
Aufwendungen (Krankheitskosten) die notwendig und der Höhe nach angemessen sind, sind in der Regel beihilfeberechtigt – also übliche ärztliche Leistungen entsprechend der Gebührenordnungen für Ärzte und Zahnärzte.
Die Beihilfeberechtigung entfällt analog der gesetzlichen Krankenversicherung für Medikamente und Arzneimittel, die nicht verschreibungspflichtig sind. Auch zahlen Beamte die quartalsmässige Praxisgebühr beim Arztbesuch. Einzelzimmer oder Zweibettzimmer bei Krankenhausaufenthalt werden von der Beihilfe nicht übernommen – ebenso keine möglicherweise gewünschte Chefarztbehandlung. Diese Kosten können durch eine private Krankenversicherung für Beamte individuell gedeckt werden.
Private Krankenversicherungstarife für Beamte
Für die Anforderungen der Beamten mit entsprechender Beihilfeberechtigung wurden speziell passende Tarife in der privaten Krankenversicherung entwickelt – vom günstigen Einsteigertarif für Beamtenanwärter bis zur Privaten Krankenversicherung für Beamte (Beamtentarife). Für Beamte gelten erleichterte Zugangsmodalitäten zur privaten Krankenversicherung
- Keine generellen Leistungsausschlüsse
- Keine generelle Ablehnung
- Risikozuschläge, sofern notwendig, begrenzt
Innerhalb der ersten 6 Monate nach Beginn des Dienstverhältnisses können Beamte sich und Ihre Angehörigen zu den erleichterten Zugangsmodalitäten zur privaten Krankenversicherung versichern. Dies ist besonders für Personen mit Vorerkrankungen interessant, da diese normalerweise ohne Beamtenstatus mit erheblicheren Risikozuschlägen oder auch ganzen Leistungsausschlüssen rechnen müssen.
Ergänzen Sie Ihre Beihilfe sinnvoll durch eine private Krankenversicherung die kostengünstig und auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.
Unverbindlicher Vergeich der privaten Krankenversicherung
PKV als sinnvolle Ergänzung
Nutzen Sie wie die meisten Beamten die private Krankenversicherung für Beamte zur Ergänzung – denn bedenken Sie, das die gesetzliche Krankenkasse den vollen Beitragssatz berechnet, ohne die Beihilfe die Ihnen gesetzlich schon zusteht, zu berücksichtigen – dies stellt einen erheblichen finanziellen Nachteil dar, den Sie zahlen diesen Anteil selbst, ohne Beteiligung des Arbeitgebers/ Dienstherrn.
Da die Beihilfe nicht die kompletten Krankheitskosten abdeckt, entstehen entsprechende Eigenbeteiligungen, die der Beamte zu tragen hat – diese Eigenbeteiligungen können mit einer privaten Krankenversicherung für Beamte individuell abgedeckt werden.
Prüfen Sie als Beamter Ihre Möglichkeiten, eine private Krankenversicherung einer gesetzlichen Krankenkasse vorzuziehen – es kann sich insbesondere finanziell und im Bereich der Leistungen für Sie rechnen. Aber überdenken Sie auch Ihre individuelle Lebensplanung – insbesondere Ihre Familienplanung – Ehepartner und Kinder müssen durch eigenständige Verträge versichert werden – aber auch hier gibt es entsprechende Lösungen, die Familie kostengünstig privat abzusichern – Fragen Sie nach entsprechenden Tarifen, die entsprechend kostengünstig sind.Entgegen der Beihilfe kann eine private Krankenversicherung für Beamte Leistungen ergänzen, die sonst nicht versichert sind – z.B. Chefarztbehandlung im Krankenhaus, Unterbringung im Einbett- oder Zweibettzimmer, Kostenzuschuss bei Brillen, Zahnersatz oder auch Naturheilverfahren.
Lassen Sie sich zu diesen Themen und Ihren individuellen Fragen und Wünschen zur privaten Krankenversicherung für Beamte persönlich beraten. Nur durch ein persönliches, individuelles Beratungsgespräch kann eine entsprechende Absicherung für Sie und ggf Ihre Familie erarbeitet werden.