Gesetzliche Krankenkasse – Private Krankenversicherung

Stellen Sie sich die Frage, ob Sie sich gesetzlich oder privat krankenversichern? Zunächst müssen dann die Voraussetzungen stimmen – das bedeutet für Arbeitnehmer, ein entsprechendes Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) zu verdienen. Selbständige/ Freiberufler/ Beamte und einige weitere Berufsgruppen können sich unabhängig vom Einkommen privat versichern. Die Entscheidung für eine private Krankenversicherung hat aber eine entsprechende Tragweite, die gründlich überlegt sein will.Gesetzliche Krankenkasse und Private Krankenversicherung

 

Wann sich eine private Krankenversicherung lohnen kann

Sie sollten Ihre aktuelle Lebenssituation und Ihre Lebensplanung in Ihre Überlegungen zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung einbeziehen – wollen Sie heiraten, eine Familie mit Kindern gründen? In der privaten Krankenversicherung muss dann unter Umständen jedes Familienmitglied einzeln versichert werden. Einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) könnte hier der Vorzug gewährt werden!

Oder sind Sie Single ohne Kinderwunsch, ggf. Doppelverdiener? Hier kann sich die Private Krankenversicherung besonders lohnen. Achten Sie nicht nur auf die Beiträge, sondern insbesondere auf die Leistungen der einzelnen Tarife! Jede Lebenssituation ist individuell, daher lässt sich nur durch eine individuelle Beratung eine entsprechende Lösung zur Krankenversicherung finden. Entscheiden Sie selbst – private Krankenversicherung oder gesetzlich versichert.

Hier finden Sie einige Vergleichs-Punkte zwischen GKV und PKV

Wer ist versichert –
GKV:
Gesetzlich pflichtversicherte Arbeitnehmer unterhalb der Einkommensgrenzen (JAEG), freiwillig versicherte Personen, mitversicherte Familienangehörige.
PKV:
Arbeitnehmer oberhalb der Einkommensgrenzen, Selbständige, Freiberufler, Beamte und möglich auch für Studenten.

Was ist versichert/ Leistungsumfang –
GKV:
Der Leistungskatalog ist gesetzlich festgelegt, wenig individuelle Gestaltungsmöglichkeiten.
PKV:
Individuelle Leistungsmerkmale möglich, je nach Tarif können diverse Leistungen gewählt werden, um einen individuellen Versicherungsschutz zu erreichen.

Wovon hängt der Beitrag ab –
GKV:
Der Beitrag wird entsprechend des Einkommens prozentual berechnet (Solidaritätsprinzip).
PKV:
Der Beitrag wird entsprechend des Alters, Geschlechts, Tarifes und individueller Leistungsmerkmale berechnet. Die Höhe des Beitrages kann in der privaten Krankenversicherung durch Selbstbeteiligungen gesenkt werden.

Die Behandlung beim Arzt:
GKV:
Gleichbehandlung der gesetzlich Krankenversicherten, normalerweise keine Bevorzugung, quartalsweise fällige Praxisgebühr.
PKV:
Behandlung als Privatpatient, keine Praxisgebühr.

Beitragsrückerstattungen –
GKV:
Rückerstattungen der Beiträge sind ausgeschlossen.
PKV:
Beitragsrückerstattungen sind je nach Tarif und Gesellschaft mit bis zu 6 Monatsbeiträgen möglich.

Lassen Sie sich jetzt individuell zu einer für Sie passenden Privaten Krankenversicherung beraten und prüfen Sie, ob die Private Krankenversicherung für Sie die richtige Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung sein kann.


Pro und Contra private Krankenversicherung

Obwohl im öffentlichen Denken die private Krankenversicherung scheinbar immer der gesetzlichen Krankenversicherung vorzuziehen ist, sollte bedacht werden, dass jede Medaille nun einmal zwei Seiten hat. Das gilt natürlich auch für die private Krankenversicherung, die zwar viele positive Aspekte bietet, aber genauso einige negative Punkte beinhalten kann.

Vorteile der privaten Krankenversicherung

Ganz klares Pro bei der privaten Krankenversicherung sind natürlich die Beiträge. Sie sind in jungen Jahren und bei gesunden Menschen sehr niedrig und überzeugen somit viele Menschen, die die Chance haben, sich über die private Krankenversicherung abzusichern.

Ebenfalls gilt es als Vorteil, dass man seinen Tarif ganz nach den eigenen Wünschen und Bedürfnissen zusammen stellen kann. Die freie Arztwahl ist in der privaten Krankenversicherung nicht nur ein leeres Versprechen, sondern Tatsache. Während gesetzlich Versicherte sich nur an Kassenärzte wenden können, haben privat Versicherte die Möglichkeit, auch rein privat tätige Ärzte zu konsultieren.

Auch die Behandlung beim Arzt bringt für Privatpatienten einige Vorteile. Aufgrund dessen, dass Ärzte höhere Beträge abrechnen können, bleibt immer die Möglichkeit, dass sie Privatpatienten bevorzugt behandeln werden. Ebenso werden Termine bei Fachärzten binnen kürzerer Zeit möglich.

Die Behandlung im Krankenhaus kann wahlweise nur durch den Chefarzt oder im Einzelzimmer erfolgen. Gesetzlich Versicherte haben diese Wahlmöglichkeit nicht. Außerdem werden bei der privaten Krankenversicherung, je nach Tarif, die Kosten für eine Behandlung beim Heilpraktiker automatisch mit übernommen. Gleiches gilt für den Zahnersatz, bei dem deutlich höhere Erstattungen als in der gesetzlichen Krankenkasse möglich sind. Zusätzlich erhalten Patienten der privaten Krankenversicherung Beiträge zurück erstattet, wenn sie keine Leistungen in Anspruch nehmen.

Nachteile der privaten Krankenversicherung

Trotz der vielen Vorteile, es gibt auch ein Contra bei der privaten Krankenversicherung. So müssen beispielsweise Personen, die bereits eine Erkrankung haben, damit rechnen, dass bestimmte Leistungen ausgeschlossen werden. Alternativ können diese mit versichert werden, es muss jedoch dann mit Risikozuschlägen, also höheren Beiträgen gerechnet werden.

Ein weiteres Problem: Die kostenlose Familienversicherung ist in der privaten Krankenversicherung nicht möglich, für jedes Kind muss ein eigener Beitrag gezahlt werden. Ebenfalls müssen die Beiträge selbst bei langfristigen Krankheiten, die mehr als sechs Wochen andauern, gezahlt werden. Innerhalb des Mutterschutzes oder des Erziehungsurlaubs müssen ebenfalls Beiträge gezahlt werden.

Innerhalb der ersten Jahre nach Abschluss der privaten Krankenversicherung können einige Leistungen auch nur begrenzt zur Verfügung stehen, wie etwa der Zahnersatz. Bei Kuraufenthalten werden die Kosten für die Unterkunft oftmals nicht bezahlt. Außerdem ergibt sich das Problem, dass die Abrechnung der Ärzte nicht direkt mit der Krankenversicherung erfolgt. Zunächst muss der Patient den Betrag vorstrecken, kann dann aber die Rechnung bei der Krankenversicherung einreichen und den Betrag zurück erstattet bekommen.

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