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	<title>Private Krankenversicherung &#187; PKV Neuigkeiten</title>
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		<title>Mehr Rechte für Privatversicherte</title>
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		<pubDate>Mon, 20 Feb 2012 10:42:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>PKV</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Private Krankenversicherung]]></category>
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		<description><![CDATA[Das Bundesjustizministerium legt einen Gesetzesentwurf vor, der die Rechte von Privatversicherten in Deutschland stärken soll. Schnellere Information zur Kostenübernahme PKV-Versicherten soll das Recht zugestanden werden, vor einer Behandlung eine schnelle Rückinformation durch Ihre Versicherungsgesellschaft zu bekommen, ob und in welcher Höhe Behandlungskosten übernommen werden. Die gesetzliche Regelung soll die Versicherten schnell aufklären, damit es keine [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Das Bundesjustizministerium legt einen Gesetzesentwurf vor, der die Rechte von Privatversicherten in Deutschland stärken soll.</strong></p>
<h2>Schnellere Information zur Kostenübernahme</h2>
<div id="attachment_191" class="wp-caption alignright" style="width: 360px"><img class="size-full wp-image-191" title="Mehr Rechte für Privatversicherte" src="http://www.online-private-krankenversicherung.info/wp-content/uploads/rechte-gesundheit.jpg" alt="Mehr Rechte für Privatversicherte" width="350" height="234" /><p class="wp-caption-text">Mehr Rechte für Privatversicherte</p></div>
<p>PKV-Versicherten soll das Recht zugestanden werden, vor einer Behandlung eine schnelle Rückinformation durch Ihre Versicherungsgesellschaft zu bekommen, ob und in welcher Höhe Behandlungskosten übernommen werden.</p>
<p>Die gesetzliche Regelung soll die Versicherten schnell aufklären, damit es keine unangenehmen, oft psychischen Belastungen durch lange Wartezeiten auf Antwort durch die Versicherungen gäbe. Eine längere Zeit im Ungewissen darüber zu sein, ob die Versicherung die Behandlungskosten übernimmt oder nicht, ist für viele Menschen sehr belastend, insbesondere bei höheren Kosten der Behandlung. In akuten Fällen sollen die Versicherungsgesellschaften dazu angehalten sein, schnellstmöglich zu reagieren und den Versicherten zu informieren.</p>
<h2>Voraussetzungen und Leistungen</h2>
<p>Gelten soll die Regelung, sofern sich die Behandlungskosten aller Wahrscheinlichkeit nach auf über 3.000,- Euro belaufen. Der Versicherte muss seiner Versicherung einen Heil- und Kostenplan vorlegen.</p>
<p><strong>Kündigung eines Basistarifes</strong></p>
<p>Hat ein Versicherter einen Basistarif mit Selbstbehalt gewählt und hat diese Tarifänderung nicht zu einer Beitragsverminderung geführt, soll er diesen kündigen dürfen, so der Gesetzesentwurf.</p>
<p><strong>Bindung an Zusatzverträge</strong></p>
<p>Wird ein Hauptvertrag widerrufen, soll eine Bindung an Zusatzverträge ausgeschlossen werden.</p>
<p><strong>Kündigung nach Beitragserhöhungen</strong></p>
<p>Die Frist um nach einer Beitragserhöhung zu kündigen soll nach Gesetzesentwurf um einen Monat erhöht werden. Anstelle von nur einem Monat, soll den Versicherten eine Frist von 2 Monaten eingeräumt werden, um zu kündigen. Vorteilhaft, um entsprechend nach einer neuen, individuellen Krankenversicherung zu suchen.</p>
<p>Foto: 	Nicolò Caneparo 	 (Fotolia.com)</p>
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		<title>Apotheke statt Arztbesuch</title>
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		<pubDate>Sun, 12 Feb 2012 10:40:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>PKV</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Apotheke]]></category>
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		<description><![CDATA[Steigende Gesundheitskosten und damit steigende Beiträge der Krankenversicherungen, volle Arztpraxen und teils lange Wartezeiten. Kann unser Gesundheitssystem das noch lange verkraften? Und vor allem die Frage – wollen und können die Versicherten und Patienten das noch lange mitmachen? Die Schweiz macht es nun vor Anstelle eines Arztbesuches im Falle von möglichen Bagatellfällen, können Patienten auch [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Steigende Gesundheitskosten und damit steigende Beiträge der Krankenversicherungen, volle Arztpraxen und teils lange Wartezeiten. Kann unser Gesundheitssystem das noch lange verkraften? Und vor allem die Frage – wollen und können die Versicherten und Patienten das noch lange mitmachen?</strong></p>
<h2>Die Schweiz macht es nun vor</h2>
<p><div id="attachment_187" class="wp-caption alignright" style="width: 360px"><img src="http://www.online-private-krankenversicherung.info/wp-content/uploads/apotheke.jpg" alt="Apotheke statt Arztbesuch" title="Apotheke statt Arztbesuch" width="350" height="234" class="size-full wp-image-187" /><p class="wp-caption-text">Apotheke statt Arztbesuch</p></div>Anstelle eines Arztbesuches im Falle von möglichen Bagatellfällen, können Patienten auch den Apotheker aufsuchen. Ist dieser sich in seiner Diagnose nicht sicher, so kann er per Videokonferenz einen Arzt aus dem Medgate-Team dazu befragen. Dieser kann gezielte Fragen stellen oder den Patienten auch entsprechende Bewegungen vor der Kamera ausführen lassen, um sich ein besseres Bild zu verschaffen.</p>
<p>Man erhofft sich eine Entlastung von Arztpraxen und Notfallaufnahmen. Damit verbunden steht natürlich die Hoffnung auf Kostensenkungen im Gesundheitsbereich, wenn Bagatellfälle somit kostengünstiger behandelt und betreut werden können.</p>
<p>Dieser Weg scheint im Bereich von Bagatellfällen zu funktionieren wie das Modell in der Schweiz bereits zeigt. In Deutschland sind Behandlungen durch Ferndiagnosen bislang allerdings noch untersagt. Ob und wann es eine Anpassung des Gesetzes in Deutschland geben kann ist zum heutigen Zeitpunkt offen.</p>
<p>Medgate ist in der Schweiz führender Anbieter von telemedizinischen Dienstleistungen. Bereits seit 1999 tätig, betreut Medgate Patienten rund um die Uhr per Telefon, Internet oder Videokonferenz um akute oder allgemeine <a href="http://www.optimal-wellness.de/" target="_blank" style="text-decoration:none;">Gesundheitsfragen</a> zu beantworten. In der Schweiz ist dieses Modell bereits fest im Gesundheitssystem integriert.</p>
<p>Foto: 	Robert Kneschke	 (Fotolia.com)</p>
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		<title>Nichtzahler-Tarif für PKV-Versicherte</title>
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		<pubDate>Tue, 31 Jan 2012 16:03:23 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[Beitrag]]></category>
		<category><![CDATA[Private Krankenversicherung]]></category>
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		<description><![CDATA[Annähernd 9 Millionen Versicherte zählen die privaten Krankenversicherungen in Deutschland. Über 140.000 davon haben 3 oder mehr Monatsbeiträge nicht gezahlt und zählen damit zur Gruppe der Nichtzahler. Dies bringt den rund 40 privaten Krankenversicherern Verluste von weit über 500 Millionen in die Bilanzen. Leistung ohne Beitrag Die Nichtzahler einfach auszuschließen, ist seit dem Versicherungspflichtgesetz seit [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="attachment_181" class="wp-caption alignright" style="width: 360px"><img class="size-full wp-image-181 " title="Nichtzahler-Tarif für PKV-Versicherte" src="http://www.online-private-krankenversicherung.info/wp-content/uploads/Nichtzahler-Tarif.jpg" alt="Nichtzahler-Tarif für PKV-Versicherte" width="350" height="234" /><p class="wp-caption-text">Nichtzahler-Tarif für PKV-Versicherte</p></div>
<p><strong>Annähernd 9 Millionen Versicherte zählen die privaten Krankenversicherungen in Deutschland. Über 140.000 davon haben 3 oder mehr Monatsbeiträge nicht gezahlt und zählen damit zur Gruppe der Nichtzahler. Dies bringt den rund 40 privaten Krankenversicherern Verluste von weit über 500 Millionen in die Bilanzen.</strong></p>
<h2>Leistung ohne Beitrag</h2>
<p>Die Nichtzahler einfach auszuschließen, ist seit dem Versicherungspflichtgesetz seit 2009 nicht mehr so einfach möglich – auch den Nichtzahlern stehen noch Leistungen zu. Das wiederum bedeutet, das die Nichtzahler mitgetragen werden müssen – wie Anfang 2012 zu merken, oft durch massive Beitragserhöhungen in vielen Tarifen.</p>
<h2>Schutz nur im akuten Notfall</h2>
<p>Rettung soll nun ein neuartiger Tarif bringen &#8211; der sogenannte Nichtzahler-Tarif. Dieser soll innerhalb des Basistarifes angesiedelt werden aber sich nur im Bereich von 100.- Euro Beitrag bewegen. Abgedeckt sind damit dann lediglich akute Krankheiten und Schwangerschaften.</p>
<p>Ob und wann mit diesem Tarif gerechnet werden kann ist offen – die Verhandlungen mit den entsprechenden Bundesministerien laufen aber bereits.</p>
<h2>Hintergründe</h2>
<p>Viele Makler sehen den Grund der Nichtzahler einmal im Versicherungspflichtgesetz, welches viele vorher Nicht-Versicherte in die Pflicht genommen hat und zahlreiche günstige Einstiegstarife in den privaten Krankenversicherungen, die dann aber enorme Beitragssprünge nach oben gemacht haben.</p>
<p>Versicherungsmakler Udo L.: „Eine private Krankenversicherung ist sicherlich eine zu favorisierende Gestaltung der Absicherung im Krankheitsfall, aber es muss finanziell auch umsetzbar sein und ist eine Entscheidung mit Tragweite – bedenken Sie dies immer und sprechen Sie vorher mit einem Experten über Ihre private Krankenversicherung“.</p>
<p>Foto: 	Stefan Germer 	 (Fotolia.com)</p>
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		<title>Beitragserhöhungen PKV 2011/2012</title>
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		<pubDate>Sun, 18 Dec 2011 20:40:56 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[Beitragserhöhung]]></category>
		<category><![CDATA[Preisanstieg]]></category>
		<category><![CDATA[Private Krankenversicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Haben Sie auch schon Post von Ihrer privaten Krankenversicherung bekommen? Viele Privatversicherte finden aktuell im Briefkasten die unliebsame Nachricht der Beitragserhöhung Ihrer Krankenversicherung. Ärgerlich, da doch viele Neukunden mit günstigen Einstiegstarifen gestartet sind und nun schon eine teilweise gravierende Beitragserhöhung mitmachen müssen! Wie kommt es zu diesem Preisanstieg? Zum einem sind es natürlich günstige Einstiegstarife [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="attachment_89" class="wp-caption alignleft" style="width: 260px"><img class="size-full wp-image-89" title="Beitragserhöhungen PKV 2011/2012" src="http://www.online-private-krankenversicherung.info/wp-content/uploads/Entwicklung-der-Kosten.jpg" alt="Beitragserhöhungen PKV 2011/2012" width="250" height="167" /><p class="wp-caption-text">Beitragserhöhungen PKV 2011/2012</p></div>
<p><strong>Haben Sie auch schon Post von Ihrer privaten Krankenversicherung bekommen? Viele Privatversicherte finden aktuell im Briefkasten die unliebsame Nachricht der Beitragserhöhung Ihrer Krankenversicherung. Ärgerlich, da doch viele Neukunden mit günstigen Einstiegstarifen gestartet sind und nun schon eine teilweise gravierende Beitragserhöhung mitmachen müssen!</strong></p>
<h2>Wie kommt es zu diesem Preisanstieg?</h2>
<p>Zum einem sind es natürlich günstige Einstiegstarife der Gesellschaften die zwar den Einstieg in die private Krankenversicherung unterstützen und für hohe Quoten im Neugeschäft sorgen, aber andererseits nach kurzer Zeit die entstandenen Kosten nicht ausreichend decken können und somit an einer Beitragserhöhung nicht vorbeikommen.</p>
<p>Ein weiterer Punkt sind veränderte Gebührenordnungen. 2012 gilt für Zahnärzte die neue GOZ/ Gebührenordnung für Zahnärzte, nach der dann teils mehr abgerechnet werden darf – dies spiegelt sich ebenso im angepassten Beitrag wieder. Veränderte Kostenstrukturen und allgemeine Preissteigerungen kommen dann ebenso dazu.</p>
<h2>Welche Möglichkeiten gibt es bei einer Beitragserhöhung in der PKV?</h2>
<p>Prüfen Sie Ihren bestehenden Vertrag – gibt es Einsparpotenzial? Kündigen Sie in keinem Fall voreilig Ihren bestehenden Vertrag, sondern sprechen Sie mit einem adäquaten Ansprechpartner für die private Krankenversicherung und prüfen Sie alle möglichen Optionen sehr genau: Änderung oder Anpassung Ihres aktuellen Vertrages – dies kann vorteilhaft sein. Oder eine individuell für Sie zusammengestellte private Krankenversicherung eines weiteren Anbieters – die Experten beraten ausführlich dazu.</p>
<p>Foto: Alexander Hoffmann (Polylooks)</p>
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		<item>
		<title>Meine Krankenkasse ist insolvent – Was habe ich als Versicherter zu beachten?</title>
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		<pubDate>Sat, 25 Jun 2011 18:18:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>PKV</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Versicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Nach dem ersten Insolvenzfall einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) seit Bestehen des Gesundheitsfonds stellen, sich immer mehr Versicherte die Frage nach Ihren Möglichkeiten und dem Versicherungsschutz in so einen Fall. „Das die Bedenken groß sind und eine gewisse Angst vor dem Verlust des Versicherungsschutzes da ist, ist nachvollziehbar“ – so berichten diverse Versicherungsmakler von besorgten Kunden. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><div id="attachment_159" class="wp-caption alignleft" style="width: 310px"><img src="http://www.online-private-krankenversicherung.info/wp-content/uploads/Krankenkasse-insolvent.jpg" alt="Krankenkasse insolvent - Was nun?" title="Krankenkasse insolvent - Was nun?" width="300" height="301" class="size-full wp-image-159" /><p class="wp-caption-text">Krankenkasse insolvent - Was nun?</p></div><strong>Nach dem ersten Insolvenzfall einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) seit Bestehen des Gesundheitsfonds stellen, sich immer mehr Versicherte die Frage nach Ihren Möglichkeiten und dem Versicherungsschutz in so einen Fall. „Das die Bedenken groß sind und eine gewisse Angst vor dem Verlust des Versicherungsschutzes da ist, ist nachvollziehbar“ – so berichten diverse Versicherungsmakler von besorgten Kunden. Kein Wunder, ist doch die Krankenkasse ein notwendiges Übel, um das man sich selten Gedanken macht – solange nicht so ein Fall wie nun die Pleite einer gesetzlichen Krankenkasse Aufsehen erregt oder man sich schon aufgrund von Preiserhöhungen und Leistungskürzungen mit dem Thema Krankenversicherung selbst beschäftigt hat.</strong></p>
<h2>Versicherungsschutz bleibt</h2>
<p>Nun zum wohl wichtigsten Punkt für die meisten Versicherten – der Versicherungsschutz bleibt den Versicherten auch im Falle der Insolvenz der Krankenkasse sicher, d.h. alle offenen Forderungen von Ärzten etc werden natürlich in gewohnter Form beglichen – kein Versicherter muss Angst haben, seine Arztrechnungen selbst begleichen zu müssen.</p>
<p><strong>Aber was passiert jetzt – die Krankenkasse ist pleite und schließt Ihre Pforten, wie und wo bin ich jetzt versichert?</strong></p>
<p>Das „Wo“ entscheiden eigentlich in diesem Falle die Versicherten – sie haben das freie (allgemeine) Wahlrecht – d.h. jeder Versicherte kann nun die gesetzliche Krankenkasse auswählen, in  der er versichert sein möchte – wichtig: es besteht für jede gesetzliche Krankenkasse eine Aufnahmepflicht (dies ist einer der gravierenden Unterschiede zur privaten Krankenversicherung, PKV). Allerdings ist dieser erste Fall einer Insolvenz ein Sonderfall – ob hier andere Maßstäbe gesetzt werden, muss im Einzelfall geklärt werden.</p>
<h2>Glück im Unglück</h2>
<p>Das bedeutet also, dass keine gesetzliche Krankenkasse Sie aufgrund von Vorerkrankungen, Ihrem Alter oder sonstigen Gründen ablehnen darf (dies ist auch einer der weiteren bedeutenden Unterschiede zur privaten Krankenversicherung).</p>
<p>Sie haben jetzt 2 Wochen Zeit, sich nach Schließung Ihrer alten Krankenkasse eine neue gesetzliche Krankenkasse zu suchen. Ratsam ist in jedem Falle eine rechtzeitige Prüfung, welche Krankenkasse Sie bevorzugen und in die engere Wahl nehmen. Warten Sie nicht, bis Ihre Fristen abgelaufen sind, schließlich wollen Sie selbst entscheiden wohin die Reise zum Thema Krankenversicherung geht!</p>
<p><strong>Gesetzlich versichert oder besteht die Möglichkeit, in die private Krankenversicherung zu wechseln?</strong></p>
<p>Viele Versicherte denken schon lange über den Wechsel in die private Krankenversicherung nach – nicht jeder kann aber wechseln, es gibt Voraussetzungen und die PKV stellt ganz klar andere Spielregeln auf. Angestellte mit entsprechend hohem Einkommen, Selbständige, viele Freiberufler, Beamte oder auch Studenten haben teilweise die Wahl, in die private Krankenversicherung zu wechseln.</p>
<p><a href="/pkv-anfrage/"><img style="margin: 0px; padding: 0px; float: right;" src="http://www.online-private-krankenversicherung.info/wp-content/themes/opkv/images/zumanfrageformular1.png" border="0" alt="zum Anfrage-Formular" /></a>Für viele Versicherte ist noch immer der Beitrag entscheidend – doch Vorsicht, es gibt nichts geschenkt und vor allem kosten Leistungen in der privaten Krankenversicherung ihren Preis!</p>
<h2>Checkliste für Betroffene</h2>
<p>Bevor Sie jetzt ohne gründliche Überlegung in die PKV wechseln, möchten wir Ihnen einige wichtige Ratschläge auf den Weg geben:</p>
<ul>
<li>Prüfen Sie zunächst, ob Sie sich generell privat versichern können  – ggf kommt für Sie als gesetzlich Versicherter eine private Krankenzusatzversicherung in Frage.</li>
<li>Wie sieht Ihre individuelle Krankenversicherung aus? Was wollen Sie auf jeden Fall versichern, worauf können Sie verzichten?</li>
<li>Nicht nur der Beitrag ist ausschlaggebend, sondern insbesondere die Leistungen</li>
<li>Welche Gesellschaft steht für Beitragsstabilität – leider ist ein Blick in die Zukunft so gut wie ausgeschlossen – und was wird schon billiger..??</li>
<li>Wie sieht Ihre Familienplanung aus? Sie müssen ggf Familienmitglieder extra versichern, planen Sie das auf jeden Fall ein! An einem Beratungsgespräch sollten immer alle Familienangehörige teilnehmen und auch Ihre Wünsche und Fragen äußern können, damit eine entsprechende Beratung alle Beteiligten berücksichtigen kann!</li>
<li>Wir empfehlen Ihnen immer ein individuelles, persönliches Beratungsgespräch mit einem Experten, der Ihnen Ihre offenen Fragen beantwortet und entsprechende Vergleichsangebote unterbreiten kann.</li>
<li>Wir laden Sie herzlich ein, ein Angebot und Beratungsgespräch anzufordern.</li>
</ul>
<p>Foto: photoCD &#8211; Fotolia.com</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Entwicklung der Kosten in der Krankenversicherung</title>
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		<pubDate>Thu, 16 Dec 2010 18:23:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>PKV</dc:creator>
				<category><![CDATA[PKV Neuigkeiten]]></category>
		<category><![CDATA[Altersrückstellung]]></category>
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		<category><![CDATA[Leistung]]></category>
		<category><![CDATA[Private Krankenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Unterschiede]]></category>

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		<description><![CDATA[Ganz gleich ob gesetzlich oder privat krankenversichert, von den Kostensteigerungen im deutschen Gesundheitswesen sind gesetzlich- als auch privat-Versicherte betroffen. Etliche Milliarden Euros werden für ambulante und stationäre Arztleistungen, Medikamente und Hilfsmittel sowie für Vorsorgeuntersuchungen und weitere Bereiche ausgegeben – Tendenz weiterhin ansteigend. Wodurch nun werden die Kostensteigerungen in den Kassen beeinflusst? Zunächst die Struktur der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><div id="attachment_71" class="wp-caption alignleft" style="width: 310px"><img src="http://www.online-private-krankenversicherung.info/wp-content/uploads/Entwicklung-der-Kosten.jpg" alt="Entwicklung der Kosten" title="Entwicklung der Kosten" width="300" height="201" class="size-full wp-image-71" /><p class="wp-caption-text">Entwicklung der Kosten </p></div><strong>Ganz gleich ob gesetzlich oder privat krankenversichert, von den Kostensteigerungen im deutschen Gesundheitswesen sind gesetzlich-<br />
als auch privat-Versicherte betroffen.</strong></p>
<p><strong>Etliche Milliarden Euros werden für ambulante und stationäre Arztleistungen, Medikamente und Hilfsmittel sowie für Vorsorgeuntersuchungen und weitere Bereiche ausgegeben – Tendenz weiterhin ansteigend.</strong></p>
<h2>Wodurch nun werden die Kostensteigerungen in den Kassen beeinflusst?</h2>
<p>Zunächst die Struktur der Versicherten, also der Gesamtbevölkerung: der Altersdurchschnitt steigt stetig an durch die höhere Lebenserwartung.</p>
<p>Dem gegenüber steht aber eine stetig fallende Geburtenquote: diese zwei Faktoren kombiniert sorgen für die schwierige Finanzierungssituation im Gesundheitswesen – mehr Alte, aber weniger junger Nachwuchs sorgt für diese Unausgeglichenheit der Beitragszahler.</p>
<p>Hinzu kommt die problematische wirtschaftliche Gesamtlage, bedingt auch durch höhere Arbeitslosenzahlen &#8211; dies bringt ebenso weniger Beiträge für die Kassen. Es gibt aber auch Kostensteigerungen, die auf positive Aspekte zurückzuführen sind:</p>
<p>Moderne Behandlungsmethoden die vor Jahren undenkbar waren sind heute möglich und verhelfen vielen Patienten zu einem neuen, unbeschwertem Leben – als Beispiel sind hier Operationen insbesondere am Herzen genannt. Diese Vorteile sind aber natürlich mit steigenden Kosten verbunden.</p>
<p>Präventionsmassnahmen der KV´s, durch die Versicherte zum Beispiel Bonuspunkte generieren können, sorgen natürlich für gesundheitliche Vorteile für die Versicherten &#8211; genannt seien hier der Nichtraucherbonus, Teilnahme an sportlichen Programmen, gesundes Gewicht durch gesunde Ernährung und vieles mehr – aber alle Massnahmen werden über die Beiträge mitfinanziert, was ebenso für steigende Kosten sorgt.</p>
<h2>Die Kostenunterschiede zwischen der privaten und der gesetzlichen KV</h2>
<p>Solidarprinzip in der gesetzlichen Krankenkasse versus Anwartschaftsdeckungsverfahren in der privaten Krankenversicherung:</p>
<p>Die Beitragshöhe der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) hängt vom Einkommen des Versicherten ab und wird prozentual berechnet – nicht aber entsprechend der  Leistungen, die gesetzlich festgelegt sind. Der Beitrag der GKV wird im Umlageverfahren erhoben, die Kosten eines laufenden Jahres werden durch die Beiträge des Jahres finanziert – soweit es reicht! Altersrückstellungen werden in der GKV nicht gebildet, lediglich eine gesetzliche Rücklage.</p>
<h2>Davon unterscheidet sich die Private Krankenversicherung (PKV)</h2>
<p>sie berechnet für jeden Versicherten einen eigenen, individuellen Beitrag – dieser richtet sich nach den persönlichen Merkmalen des Versicherten sowie seinen persönlich gewünschten Leistungsmerkmalen (Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss, Tarifauswahl, sonstige Leistungsmerkmale wie u.a. Selbstbeteiligungen, Heilkostenerstattungen, Einzel- oder Mehrbettzimmer bei stationärer Unterkunft etc.)</p>
<p>Im Anwartschaftsdeckungsverfahren werden die Beiträge für die gesamte Lebensdauer geplant. Der Beitrag ist somit zu Beginn eigentlich höher als er sein müsste, dadurch wird aber durch die Differenz eine Altersrückstellung gebildet. Diese Altersrückstellungen werden verzinslich angelegt und helfen, höhere Aufwendungen zu decken.</p>
<p>Ein weiterer wesentlicher Unterschied ist, das die jungen Versicherten in der PKV nicht die Alten finanzieren, da diese Ihre eigenen Altersrückstellungen bilden. Die Massnahmen der GKV sind Beitragserhöhungen sowie Leistungskürzungen.</p>
<p>Aber sorgen diese Massnahmen in den gesetzlichen Kassen zu langfristiger Finanzierbarkeit? Zusatzbeiträge deuten darauf hin, das es nicht so ist! Was lässt sich also tun, um der stetigen Kostensteigerung zu entkommen? Ist nun ein Wechsel der gesetzlichen Kasse für Sie persönlich vorteilhaft? Oder sollte gar der Wechsel aus der GKV in die PKV für Sie möglich als auch finanziell sinnvoll sein?</p>
<p><a href="/pkv-anfrage/"><img src="http://www.online-private-krankenversicherung.info/wp-content/themes/opkv/images/zumanfrageformular1.png" border="0" alt="zum Anfrage-Formular" style="margin:0px; padding:0px;float:right;"></a>Durch unseren Service helfen wir Ihnen, den geeigneten regionalen Ansprechpartner für die private Krankenversicherung zu finden.<br />
In einem persönlichem Gespräch erläutert Ihnen der Experte, welche Möglichkeiten bestehen. Prüfen Sie, ob für Sie eine PKV möglich ist und welche Vorteile diese Ihnen bringt.</p>
<p>Foto: 	Alexander Hoffmann	 (Polylooks)</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Informationen zum Ombudsmann in der PKV</title>
		<link>http://www.online-private-krankenversicherung.info/pkv-neuigkeiten/informationen-zum-ombudsmann-in-der-pkv/</link>
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		<pubDate>Thu, 16 Dec 2010 18:22:24 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Überall gibt es Meinungsverschiedenheiten und Unstimmigkeiten wenn es zwei Parteien gibt, die, wenn es keine gütige Einigung gibt, sich vor Gericht wiedersehen. Natürlich gibt es auch Unstimmigkeiten zwischen den Versicherungsgesellschaften für die private Krankenversicherung ( und der privaten Pflegeversicherung) und den jeweiligen Versicherungsnehmern. Hierfür gibt es einen außergerichtlichen, neutralen und unabhängigen Schlichter im Streitfalle – [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="attachment_74" class="wp-caption alignleft" style="width: 310px"><img class="size-full wp-image-74" title="Ombudsmann in der PKV" src="http://www.online-private-krankenversicherung.info/wp-content/uploads/Ombudsmann-in-der-PKV.jpg" alt="Ombudsmann in der PKV" width="300" height="200" /><p class="wp-caption-text">Ombudsmann in der PKV </p></div>
<p><strong>Überall gibt es Meinungsverschiedenheiten und Unstimmigkeiten wenn es zwei Parteien gibt, die, wenn es keine gütige Einigung gibt, sich vor Gericht wiedersehen. Natürlich gibt es auch Unstimmigkeiten zwischen den Versicherungsgesellschaften für die private Krankenversicherung ( und der privaten Pflegeversicherung) und den jeweiligen Versicherungsnehmern. Hierfür gibt es einen außergerichtlichen, neutralen und unabhängigen Schlichter im Streitfalle – den Ombudsmann der privaten Kranken- sowie Pflegeversicherung.</strong></p>
<h2>Die Aufgabe des Ombudsmann in der PKV</h2>
<p>Nun, wem nützen teure und langwierige Prozesse vor Gericht? Durch die Existenz eines Streitschlichters in Form des Ombudsmannes ist es möglich, Streitigkeiten und  Meinungsverschiedenheiten aussergerichtlich zu klären. Der PKV-Ombudsmann soll schlichten und vermitteln wenn es zwischen Versicherten und Versicherungsunternehmen sowie deren Vermittlern und Beratern Meinungsverschiedenheiten gibt. Aber zuständig ist der Ombudsmann nur, wenn es um private Krankenversicherungen oder die private Pflegepflichtversicherung geht, die dem Ombudsmannverfahren angeschlossen sind!</p>
<p>Beschwerden anderer privater Versicherungen werden vom jeweils für die Versicherungssparte zuständigem Ombudsmann angenommen.<br />
Gesetzlich Krankenversicherte, sowie auch freiwillig gesetzlich Versicherte können sich im Beschwerdefall an das Bundesversicherungsamt wenden. Beihilfeberechtigte wenden sich an die angegebene Widerspruchsbehörde, die im Beihilfebescheid genannt ist. Streitigkeiten mit Ihrem Arzt etc regelt gegebenefalls der Patientenbeauftragte der Bundesregierung oder die zuständige Ärztekammer. Geht es um eine Beschwerde gegen einen europäischen Versicherer der nicht Mitglied im PKV-Verband (Verband der privaten Krankenversicherung e.V.) ist, aber dem FIN-NET ( FIN-NET ist das grenzüberschreitende, aussergerichtliche Beschwerdenetzwerk der europäischen Kommission, wenn es um Finanzangelegenheiten geht ) angeschlossen ist, kann der Ombudsmann eingeschaltet werden – er ist Mitglied im FIN-NET.</p>
<p>Das Ombudsmann-Verfahren ist für Versicherte kostenfrei – übliche Kosten wie Postporto oder Telefongebühren sind natürlich zu bezahlen, ebenso Anwaltsgebühren, wenn Sie einen Anwalt einschalten. Diese Kosten sind auch zu tragen, wenn der Ombudsmann zu Gunsten des Versicherten entscheidet. Ein Anwalt ist aber nicht zwingend notwendig &#8211; eine schriftliche Erörterung des Streitfalles in Ihren Worten kann ausreichend sein, damit der Ombudsmann den entsprechenden Sachverhalt prüfen kann. Eingerichtet wurde die Funktion des Ombudsmannes in der PKV durch den Verband der privaten Krankenversicherung e.V., welcher auch die Finanzierung des Ombudsmannes trägt. Der Ombudsmann behandelt Ihre persönlichen Daten streng vertraulich und entsprechend der Datenschutzbestimmungen.</p>
<h2>Ablauf eines Ombudsmann-Verfahrens</h2>
<p>Bevor Sie als Versicherter Beschwerde beim Ombudsmann einlegen, müssen Sie sich zunächst als erstes an Ihr Versicherungsunternehmen wenden, um diesem die Gelegenheit zu geben, die Entscheidung noch einmal zu prüfen oder Ihnen eine plausiblere Erklärung zu geben.<br />
Sollte Ihre Beschwerde beim Versicherer erfolglos bleiben, so können Sie sich an den Ombudsmann wenden. Diese Regelung ist Voraussetzung nach dem Statut des Ombudsmannes.</p>
<p>Die Bearbeitung einer Beschwerde kann dauern. Die verschiedenen Fälle werden nach Dringlichkeit abgearbeitet. Themen wie Verlust des Versicherungsschutzes oder Erstattungen lebensnotwendiger Behandlungen werden bevorzugt bearbeitet! Sie können von mindestens 6 Wochen bei Dringlichkeit bis zu einem halben Jahr ausgehen. Dies liegt auch daran, das auch immer das beteiligte Versicherungsunternehmen angeschrieben wird, um deren Stellungnahme zu bekommen. Um Ihr Anliegen/ Ihre Beschwerde beim Ombudsmann einzureichen, sind Fristen zu beachten! Die Frist beträgt ein Jahr, beginnend mit dem Eingang der schriftlichen Entscheidung Ihres Versicherungsunternehmens, die aufgrund Ihrer dortigen Beschwerde erfolgt. Wenn eine Entscheidung nicht gefallen ist, 6 Wochen nach Einlegung der Beschwerde bei Ihrem Versicherungsunternehmen. Beachten Sie unbedingt die gesetzliche Verjährungsfrist – Ihr Anspruch könnte hieran scheitern!</p>
<h2>Der Ombudsmann der PKV entscheidet</h2>
<p>Beachten Sie bitte, das allgemeine Rechtsauskünfte nicht in die Zuständigkeit des Ombudsmannes fallen! Sofern Sie aktuell oder auch in der Vergangenheit bereits mit Ihrer Beschwerde vor Gericht sind oder waren, kann der Ombudsmann nicht mehr schlichten. Dies gilt auch, wenn die Beschwerde bereits aussergerichtlich im Vergleich beendet worden ist oder Antrag auf Prozesskostenbeihilfe abgelehnt worden ist, weil es keine Aussicht auf Erfolg in Ihrem Beschwerdefall gibt. Bereits anhängige Fälle bei anderen Ombudsmännern oder auch der BaFin und weiteren Stellen können nicht mehr geschlichtet werden.</p>
<p>Der Ombudsmann der PKV entscheidet in vielen Bereichen, in denen es zu Streitigkeiten kommen kann – vorrangig können hier die Bereiche der medizinischen Notwendigkeit, Streitigkeiten um Gebühren oder aber auch das Thema Beitragsanpassungen genannt werden.<br />
Ein jährlicher Tätigkeitsbericht gibt Aufschluss über die Beschwerden und die Schlichtungserfolge des Ombudsmannes.<br />
Die Entscheidung des Ombudsmannes ist nicht verbindlich, sondern entspricht einer unverbindlichen Empfehlung. Natürlich wird jede Beschwerde juristisch geprüft, jedoch kann der Ombudsmann so auch Einigungen empfehlen, die abweichend von der rein juristischen Lage möglich wären.</p>
<p>Die Ergebnisse des Ombudsmann-Verfahrens werden Ihnen stets schriftlich mitgeteilt, dabei kann es zu folgenden Ergebnissen kommen:<br />
Ihr Versicherer handelt rechtlich einwandfrei und kann nicht beanstandet werden. Der Ombudsmann erläutert Ihnen warum und gibt Ihnen Hinweise, was ggf. noch zu tun ist.</p>
<p>Ihre Versicherungsgesellschaft ändert Ihre Meinung und nimmt Ihren Wunsch teilweise oder komplett an. Der Ombudsmann gibt Ihnen ggf. dazu weitere Erklärungen, zum Beispiel bei Teileinigungen.</p>
<p><a href="/pkv-anfrage/"><img src="http://www.online-private-krankenversicherung.info/wp-content/themes/opkv/images/zumanfrageformular1.png" border="0" alt="zum Anfrage-Formular" style="margin:0px; padding:0px;float:right;"></a>Die Versicherungsgesellschaft teilt nicht die Meinung des Ombudsmannes und bleibt bei Ihrem Standpunkt. Hier kann der Ombudsmann eine sogenannte förmliche Empfehlung aussprechen – bedeutet, er empfiehlt dem Versicherer eine andere Richtung und gibt auch eine Begründung dazu ab. Hier besteht allerdings keinerlei Rechtspflicht des Versicherers, sich an diese Empfehlung zu halten! Die Praxis hat aber gezeigt, das Versicherungsunternehmen der förmlichen Empfehlung des Ombudsmannes oft folgen.<br />
Sollten Sie nun aber mit dem Ergebnis des aussergerichtlichen Verfahrens nicht zufrieden sein, können Sie die Beschwerde durch das Gericht klären lassen oder sich auch an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht richten.</p>
<p>Foto: 	ArTo	 (Polylooks)<a href="/pkv-anfrage/"><img src="http://www.online-private-krankenversicherung.info/wp-content/themes/opkv/images/zumanfrageformular1.png" border="0" alt="zum Anfrage-Formular" style="margin:0px; padding:0px;float:right;"></a></p>
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		<title>Makler in Ihrer Region</title>
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		<pubDate>Thu, 16 Dec 2010 18:22:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>PKV</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Private Krankenversicherung]]></category>
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		<description><![CDATA[Sie sind auf der Suche nach einer privaten Krankenversicherung und der entsprechenden Beratung entweder steht ein Wechsel von der gesetzlichen Kasse in die private Krankenversicherung an, oder Sie möchten wissen, ob es preisgünstige Alternativen zu Ihrer bestehenden PKV gibt. Für Ihre persönliche Beratung zur privaten Krankenversicherung Welche Gründe Sie auch haben – Sie benötigen in [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="attachment_78" class="wp-caption alignleft" style="width: 310px"><img class="size-full wp-image-78" title="PKV Makler in Ihrer Region" src="http://www.online-private-krankenversicherung.info/wp-content/uploads/Makler-in-Region.jpg" alt="PKV Makler in Ihrer Region" width="300" height="241" /><p class="wp-caption-text">PKV Makler in Ihrer Region </p></div>
<p><strong>Sie sind auf der Suche nach einer privaten Krankenversicherung und der entsprechenden Beratung entweder steht ein Wechsel von der gesetzlichen Kasse in die private Krankenversicherung an, oder Sie möchten wissen, ob es preisgünstige Alternativen zu Ihrer bestehenden PKV gibt.</strong></p>
<h2>Für Ihre persönliche Beratung zur privaten Krankenversicherung</h2>
<p>Welche Gründe Sie auch haben – Sie benötigen in der Regel einen fachkundigen Experten wenn es um das  Thema private Krankenversicherung geht. Die Tarifvielfalt, die zu beachtenden Besonderheiten, alle Vor- und Nachteile der einzelnen Tarifbausteine der unterschiedlichen Versicherungsgesellschaften lassen für den Laien oft viele Fragen offen.</p>
<p>Hier gilt es, einen entsprechenden Experten zu finden – und zwar einen möglichst unabhängigen Berater, der Ihnen verschiedene Angebote unterbreiten kann. Was nützt Ihnen der Vermittler der Pfefferminzia-Versicherung, der Ihnen nur einen Anbieter -nämlich seine eigene Gesellschaft &#8211; anbieten kann? Sie sollten unbedingt vergleichen – welcher Tarif, welche Versicherungsgesellschaft kann die richtige Wahl für Ihre individuelle Lebenssituation sein, welche Möglichkeiten bieten die verschiedenen Anbieter, wo fühlen Sie sich persönlich gut aufgehoben und welche Gesellschaft wird auch langfristig zu Ihren Planungen passen können?</p>
<p>Diese Fragen rund um Ihre individuelle private Krankenversicherung sollten mit einem unabhängigem Berater vor Ort in einem persönlichen und unverbindlichen Beratungsgespräch erläutert werden! Bedenken Sie dabei: eine private Krankenversicherung von der Stange gibt es nicht wirklich – auch ein reiner Internetvergleich zur Krankenversicherung kann nicht die wichtigen persönlichen Details klären, die aber für eine grundlegende Entscheidung wichtig sind! Nur ein persönliches Gespräch, bei dem alle persönlichen Aspekte erörtert werden, kann mit einem entsprechendem Berater zum gewünschten Ergebnis führen.</p>
<h2>Mit uns finden Sie Ihren persönlichen Ansprechpartner für die private Krankenversicherung</h2>
<p>Sie finden keinen geeigneten Ansprechpartner? Sie finden nur Einfirmenvertreter, wollen aber einen Experten, der Ihnen  mehrere Alternativen zur PKV darstellen kann – dann sind Sie hier richtig. Wir reichen Ihre persönliche Anfrage entsprechend weiter an regionale Experten, die in Ihrem Einzugsgebiet tätig sind und Sie vor Ort persönlich und individuell beraten können.</p>
<p>Wir bitten Sie inständig, den Experten für die PKV die Höflichkeit entgegenzubringen, die auch Sie sich wünschen. Ein faires Miteinander erleichtert allen Beteiligten den ersten Schritt zur gemeinsamen Erarbeitung ihrer entsprechenden Vorstellungen zur privaten Krankenversicherung. Bitte stellen Sie nur ernstgemeinte Anfragen und vermeiden Sie uns bitte unnötige Arbeit durch falsche Daten und/ oder Telefonnummern – gehen Sie dann in Ruhe alle Fakten noch einmal für sich selbst durch und überlegen, ob Sie ein persönliches Beratungsgespräch wirklich wünschen und tatsächlich Interesse an Informationen zu Ihrer individuellen PKV haben!</p>
<p><a href="/pkv-anfrage/"><img src="http://www.online-private-krankenversicherung.info/wp-content/themes/opkv/images/zumanfrageformular1.png" border="0" alt="zum Anfrage-Formular" style="margin:0px; padding:0px;float:right;"></a>Gern stehen Ihnen Experten im gesamten Bundesgebiet der BRD zur Verfügung, um mit Ihnen ein persönliches und unverbindliches Beratungsgespräch zu führen – nehmen Sie sich für diesen Termin ausreichend Zeit und besprechen in aller Ruhe mit den Experten, wie Ihre individuelle Krankenversicherung aussehen soll. Geben Sie auch entsprechende Gesundheitsfragen immer wahrheitsgemäß an, den später durch die Versicherungsgesellschaft festgestellte Falschangaben können zur Kürzung des Versicherungsschutzes führen – man spricht hier von der vorvertraglichen Anzeigepflicht. Ebenso ist es aber auch wichtig z.B. Vorerkrankungen anzugeben, da ggf. Tarifzuschläge/ Risikozuschläge von den einzelnen Versicherungsgesellschaften unterschiedlich ausfallen. Haben Sie aber bitte Verständnis, das Anfragen aus dem Ausland nicht bearbeitet werden können.</p>
<p>Foto: 	StockLite	 (Polylooks)</p>
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		<title>Private Krankenversicherung Arbeitslosigkeit</title>
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		<pubDate>Thu, 16 Dec 2010 18:21:45 +0000</pubDate>
		<dc:creator>PKV</dc:creator>
				<category><![CDATA[PKV Berufsgruppen]]></category>
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		<category><![CDATA[Versicherungsschutz]]></category>

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		<description><![CDATA[Auch Versicherte der privaten Krankenversicherung sind vor Arbeitslosigkeit nicht geschützt. Was ist zu tun, welche Möglichkeiten haben Privatversicherte, die vor dem Weg zum Arbeitsamt stehen? Vor allem gilt, nicht resignieren – es findet sich immer ein Weg – denn für jede Tür die zugeht, geht eine andere Tür auf! Bevor Sie voreilige Schritte unternehmen und [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="attachment_80" class="wp-caption alignleft" style="width: 310px"><img class="size-full wp-image-80" title="PKV während der Arbeitslosigkeit" src="http://www.online-private-krankenversicherung.info/wp-content/uploads/PKV-Arbeitslosigkeit.jpg" alt="PKV während der Arbeitslosigkeit" width="300" height="212" /><p class="wp-caption-text">PKV während der Arbeitslosigkeit </p></div>
<p><strong>Auch Versicherte der privaten Krankenversicherung sind vor Arbeitslosigkeit nicht geschützt. Was ist zu tun, welche Möglichkeiten haben Privatversicherte, die vor dem Weg zum Arbeitsamt stehen? Vor allem gilt, nicht resignieren – es findet sich immer ein Weg – denn für jede Tür die zugeht, geht eine andere Tür auf! Bevor Sie voreilige Schritte unternehmen und Ihre private Krankenversicherung kündigen, sprechen Sie mit Ihrem Experten für die private Krankenversicherung, den es kann Lösungen geben.</strong></p>
<h2>Privat versichert und arbeitslos geworden – was ist zu tun, welche Optionen bestehen?</h2>
<p>Bedenken Sie, das durch Gesetzesänderungen auch Ihre Ansprüche zur Übernahme der Beiträge zur Krankenversicherung variieren können – informieren Sie sich immer aktuell bei den Arbeitsagenturen und auch auf jeden Fall bei Ihrem Experten für die private Krankenversicherung/ Ihrer Versicherungsgesellschaft! Achtung – beenden Sie die PKV gänzlich, verlieren Sie auch die bis dahin angesammelten Altersrückstellungen in Ihrer privaten Krankenversicherung! Eine spätere Rückkehr ist  möglicherweise schwierig bis unmöglich geworden – das Eintrittstalter ist höher, dementsprechend auch der Beitrag und der persönliche Gesundheitszustand muss erneut einer Prüfung standhalten!</p>
<h2>Welche Möglichkeiten bestehen, die private Krankenversicherung zu erhalten?</h2>
<p>Fragen Sie Ihren persönlichen Experten nach Möglichkeiten, Ihre private Krankenversicherung ruhen zu lassen – zahlen Sie während dieser Zeit keine Beiträge und erhalten Sie sich Ihren aktuellen Gesundheitsstatus. Ihr Berater kann Sie zu Möglichkeiten hierzu genauestens informieren. Fragen Sie nach Anwartschaftsversicherungen – diese ermöglichen Ihnen eine spätere Rückkehr in die private Krankenversicherung. Hier wird unterschieden zwischen grosser und kleiner Anwartschaft. Der Beitrag hierzu beträgt je nach Auswahl nur einen Bruchteil des normalen Beitrages zur PKV, ermöglicht Ihnen aber die Rückkehr in die private Krankenversicherung, gegebenenfalls sogar zu gleichen Konditionen wie bisher! Einzelne Modalitäten hierzu besprechen Sie bitte ausführlich mit Ihrem Berater oder Ihrer Versicherungsgesellschaft.</p>
<p>Privat Versicherte bleiben seit der Gesundheitsreform 2007 bei Arbeitslosigkeit auch privat versichert – laut Sozialgesetzbuch (SGB) übernehmen die Arbeitsagenturen die Beiträge zur privaten Krankenversicherung.  Allerdings werden die Sätze der gesetzlichen Krankenkassen zugrunde gelegt, was bedeuten kann, das ein Teil der Beiträge zur privaten Krankenversicherung nicht abgedeckt wird durch die Arbeitsagentur und Sie die Differenz selbst tragen müssen. Hier haben gesetzlich Versicherte einen Vorteil, wenn man dieses den als Vorteil bewerten möchte.</p>
<p>Fragen Sie Ihren Berater nach dem sogenannten Basistarif in Ihrer privaten Krankenversicherung! Geringere Leistungen wie zum Beispiel der Wegfall von Chefarztbehandlung oder stationäre Unterbringung im Mehrbett- statt im Einzel- oder Zweibett-Zimmer bedeuten auch gleichzeitig geringere Beiträge zu Ihrer privaten Krankenversicherung. Können Sie gegebenenfalls Ihren Tarif abspecken? Auf welche Leistungen könnten Sie möglicherweise verzichten? Sofern Hilfsbedürftigkeit besteht, indem die Einnahmen durch das Arbeitslosengeld 1 unter dem Regelsatz des Arbeitslosengeldes 2 liegen ( Hartz-IV-Regelsatz ), kann der Beitrag zum Basistarif halbiert werden – genaue Voraussetzungen regelt das Sozialgesetzbuch (SGB) sowie das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Weitere detailierte und aktuelle Informationen bekommen Sie durch Ihren Berater und die Arbeitsagenturen.</p>
<h2>Was kann man tun im Falle kurzfristiger Arbeitslosigkeit?</h2>
<p>Bedenken Sie, das Sie auch im Falle von Arbeitslosigkeit die Beiträge für jedes versicherte Familienmitglied zahlen müssen – prüfen Sie mit Ihrem Berater die Wechselmöglichkeiten in andere Tarife. Überlegen Sie genau, ob Sie die Zeit nicht überbrücken können und wollen, damit Sie Ihren Privatschutz erhalten können. Für Singles oder Doppelverdiener ist dies oft eine einfachere Lösung als für Familien, die von der Problematik Arbeitslosigkeit betroffen sind.</p>
<p><a href="/pkv-anfrage/"><img src="http://www.online-private-krankenversicherung.info/wp-content/themes/opkv/images/zumanfrageformular1.png" border="0" alt="zum Anfrage-Formular" style="margin:0px; padding:0px;float:right;"></a>In jedem Fall lassen Sie sich zur aktuellen Rechtslage von ihrem Berater, Ihrer Versicherungsgesellschaft und den Arbeitsagenturen beraten!</p>
<p>Foto: 	SawiM	 (Polylooks)</p>
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		<title>Private Krankenversicherung Basistarif</title>
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		<pubDate>Thu, 16 Dec 2010 18:21:31 +0000</pubDate>
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				<category><![CDATA[PKV Neuigkeiten]]></category>
		<category><![CDATA[Private Krankenversicherung]]></category>
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		<category><![CDATA[Wahl]]></category>

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		<description><![CDATA[Seit dem 01.01.2009 wird von allen privaten Krankenversicherungsanbietern ein gesetzlich vorgeschriebener Basistarif angeboten. Der Basistarif ist von der Leistungsstruktur gleichzusetzen mit der gesetzlichen Krankenkasse – insbesondere deshalb, weil es im Gegensatz zu den normalen Tarifen in der privaten Krankenversicherung keine Ablehnung zur Aufnahme in den Basistarif gibt, sofern die persönlichen Voraussetzungen gegeben sind. Risikozuschläge und/ [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="attachment_82" class="wp-caption alignleft" style="width: 210px"><img class="size-full wp-image-82" title="PKV Basistarif" src="http://www.online-private-krankenversicherung.info/wp-content/uploads/PKV-Basistarif.jpg" alt="PKV Basistarif" width="200" height="300" /><p class="wp-caption-text">PKV Basistarif </p></div>
<p><strong>Seit dem 01.01.2009 wird von allen privaten Krankenversicherungsanbietern ein gesetzlich vorgeschriebener Basistarif angeboten. Der Basistarif ist von der Leistungsstruktur gleichzusetzen mit der gesetzlichen Krankenkasse – insbesondere deshalb, weil es im Gegensatz zu den normalen Tarifen in der privaten Krankenversicherung keine Ablehnung zur Aufnahme in den Basistarif gibt, sofern die persönlichen Voraussetzungen gegeben sind. Risikozuschläge und/ oder Leistungsauschlüsse gibt es dann im Basistarif nicht.</strong></p>
<h2>Informationen zum Basistarif in der PKV</h2>
<p>Die Beitragsgestaltung im Basistarif schafft Voraussetzungen, unter denen auch finanziell schwächere Versicherte eine Chance auf günstigere Tarife haben. Der Basistarif der PKV kostet bei allen Versicherern maximal ca. 570,- Euro Monatsbeitrag ( Beispiel 2009 ). Dies ist angepasst an den entsprechenden Höchtbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Wie in der privaten Krankenversicherung müssen Familienmitglieder gegebenenfalls eigenständig versichert werden. Eine unabhängige Beratung zeigt Ihnen hier die Möglichkeiten auf, lassen Sie sich persönlich individuell beraten. Im Falle einer Hilfsbedürftigkeit kann der Beitrag halbiert werden und wird dann ggf. auch von den entsprechenden Trägern finanziert. Dadurch bekommen Ältere, kranke Menschen oder Geringverdiener eine Möglichkeit sich weiterhin privat zu finanzierbaren Konditionen zu versichern.</p>
<p>Tarifvarianten für Beihilfeberechtigte sind ebenso vorgesehen wie Basistarife für Kinder und Jugendliche. Eine Besonderheit ist die Möglichkeit, eine ergänzende Krankheitskostenabsicherung parallel zum Basistarif abzuschliessen.</p>
<h2>Für  wenn ist der Basistarif ursprünglich gedacht?</h2>
<p>Privat-Versicherte mit Verträgen die vor dem 01.01.2009 abgeschlossen wurden, können unter bestimmten Bedingungen, insbesondere im Falle finanzieller Hilfsbedürftigkeit, oder ab Beendigung des 55. Lebensjahres in den Basistarif des jeweiligen Unternehmens wechseln.<br />
Nichtversicherten Personen die zuletzt aber in der PKV versichert waren, gibt der Basistarif die Chance, wieder versichert zu sein. Der für diesen Personenkreis vorher angebotene Standardtarif wurde am 01.01.09 in den Basistarif eingegliedert. Es besteht seitdem für Personen, die nicht versichert sind und aber der privaten Krankenversicherung zuzuordnen sind eine Krankenversicherungspflicht. Dies soll dem allgemeinen Kostenrisiko der Gesamtheit vorbeugen als auch den Einzelnen schützen. Man kann zusammenfassend sagen, das insbesondere Ältere, Kranke und Personen mit sehr geringen Einkünften die möglichen Beitragserhöhungen in der Krankenversicherung durch den Wechsel in den Basistarif ein wenig mildern könnten – diese Personengruppen sollen dadurch entlastet werden.</p>
<h2>Nicht jeder Wechselwillige kann in den Basistarif</h2>
<p>Ein Wechsel in einen Basistarif eines anderen Versicherers war für Privatversicherte mit Verträgen die vor dem 01.01.09 abgeschlossen wurden nur bis zum 30.09.09 möglich. Haben Sie in dieser Zeit in einen Basistarif eines anderen Versicherers also gewechselt, können Versicherte nach eineinhalb Jahren in wiederum andere Tarife des neuen Versicherers wechseln. Aber Achtung – der sogenannte Kontrahierungszwang, die Pflicht Versicherte aufnehmen zu müssen &#8211; besteht dann nicht!</p>
<h2>Altersrückstellungen zum Schutz vor hohen Beiträgen</h2>
<p>Einfach gesagt bilden die Gesellschaften Altersrückstellungen für die erhöhten Kosten im Alter – junge Versicherte zahlen theoretisch entsprechend Ihres aktuellen Risikos zu hohe Beiträge, dies wiederum fängt aber die Kosten im Alter auf. So werden die Kosten gleichmässiger über den gesamten Lebenszyklus verteilt.</p>
<p>Was aber, wenn die Versicherungsgesellschaft gewechselt werden soll? Seit der Gesundheitsreform 2009 hat sich einiges geändert. Privat-Versicherte mit Neu-Verträgen ab 01.01.09 können die Altersrückstellungen des jeweiligen Vertrages nun mitnehmen – allerdings nur begrenzt bis zum Umfang des Basistarifes. Sieht Ihr Versicherungstarif höhere Leistungen vor und Sie haben dadurch höhere Altersrückstellungen, ist es möglich diesen Anteil in eine Zusatzversicherung beim Alt-Versicherer einzubringen. Dies kann durchaus interessant sein, lassen Sie sich ausführlich beraten.</p>
<p>Wer aber aus Kostengründen seinen Versicherungstarif überdenkt, muss nicht gleich in den Basistarif wechseln. Entweder es gibt bei Ihrem Versicherer Angebote die Ihren Absicherungswunsch abdecken zu anderen Kostenstrukturen oder Sie verringern Ihren Leistungskatalog entsprechend – die klassische Chefarztbehandlung oder das 1-/2-Bettzimmer wird hier oft zuerst genannt. Wenn Sie aber bereits Rentner sind, informieren Sie sich über den Standardtarif für Rentner – dieser kann interessant sein, da er auch Vorteile für Ehepartner bieten kann. Ein Wechsel in andere Tarife Ihres Versicherers bedeutet auch, Ihre Altersrückstellungen werden komplett mitgenommen.</p>
<p><a href="/pkv-anfrage/"><img src="http://www.online-private-krankenversicherung.info/wp-content/themes/opkv/images/zumanfrageformular1.png" border="0" alt="zum Anfrage-Formular" style="margin:0px; padding:0px;float:right;"></a>Lassen Sie sich ausführlich und persönlich beraten – nur so finden Sie eine für Sie passende individuelle Lösung die Ihren Anforderungen entspricht.</p>
<p>Foto: 	MonkeyBusinessImages	 (Polylooks)</p>
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